DMZ – BLICKWINKEL ¦ Ruedi Stricker ¦
Leitfaden für Ratsmitglieder
Aus aktuellen Anlässen wird der Leitfaden vom 22.08.18 per sofort um folgende Punkte ergänzt:
Basteln
Zuständigkeit: hausdienst@parl.admin.ch
Grössere Bastelarbeiten wie Streichen, Fräsen oder Betonieren sind aus Sicherheitsgründen mit dem Hausdienst abzustimmen, um Schäden an Einrichtungen zu vermeiden. Das Entfernen statisch relevanter Teile der Baustruktur ist nicht gestattet.
Pinkeln
In den Ratssälen sowie in der Wandelhalle sind medienwirksame Verrichtungen wie Pinkeln, Erbrechen oder das Ausüben der Notdurft zu vermeiden. Die Ratsmitglieder werden gebeten, ggf. die Toiletten aufzusuchen. Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, Aufmerksamkeit durch aktive Mitgestaltung des Ratsbetriebs zu erzielen.
Grabschen
Das sexuell motivierte, von den Betroffenen nicht erwünschte Begrabschen, Abknutschen oder Entkleiden gilt als unfein.
Beschimpfen
Öffentliches Beschreiben von Ratsmitgliedern mit Begriffen aus dem Fäkalbereich kann von der Präsidentschaft des entsprechenden Rates durch Nachsitzen oder Strafaufgaben geahndet werden. Eine Anzeige ist nicht nötig. Das Verfahren wird von Amtes wegen aufgenommen. Fragen beantwortet rechtsdienst@parl.admin.ch.
Feiern
Zuständigkeit: hausdienst@parl.admin.ch
Übermässiger Alkoholgenuss, verbunden mit akustischen und anderen Emissionen, ist während der Session nicht gestattet. Das Gleiche gilt für die Inbetriebnahme von Holzkohlegrills und Musikanlagen mit einer Leistung von mehr als 88 dB.
Schnarchen
Zuständigkeit: hausdienst@parl.admin.ch
Angesichts der hohen Belastung der Räte wird auf das Schlafbedürfnis im Rahmen der Möglichkeiten Rücksicht genommen. Chronischen Schnarchern wird in ihrem eigenen Interesse empfohlen, den Hausarzt aufzusuchen. An die von den akustischen Emissionen Betroffenen werden vom Hausdienst Ohrstöpsel abgegeben. Wer trotz der Geräusche dem Ratsbetrieb folgen möchte, kann im Dolmetscherbüro Kopfhörer ausleihen.
Ausflugstipps
Unterstützung
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