DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Die Freiheitlichen wiederholen ihre Forderung nach einer Anhebung der monatlichen Bezüge für Grundwehrdiener auf die Höhe der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe-Neu (2802/A(E)).
Ihr bereits zum Bundesvoranschlag des Budgets 2022 eingebrachter Antrag sei von ÖVP und Grünen im November 2021 abgelehnt worden, soll laut Medienberichten nun aber doch realisiert werden, wie die Antragsteller Reinhard Eugen Bösch und Volker Reifenberger (beide FPÖ) ausführen. Aufgrund des "zaghaften Umdenkens der Regierungsparteien" bringen sie den Antrag ein weiteres Mal ein.
In der Begründung kritisiert die FPÖ, dass Asylberechtigte ab der Zuerkennung ihres Schutzstatus Anspruch auf die Mindestsicherung von 949 € hätten, "ohne für den Staat Österreich etwas zu leisten", während Grundwehrdiener für die Erfüllung ihrer "enorm verantwortungsvollen Aufgabe" lediglich mit 350 € im Monat vergütet würden.
NEOS wollen Rechtsrahmen für die Teilnahme Österreichs an einer schnellen europäischen Eingreiftruppe ausweiten
Die Rechtsgrundlage für Auslandseinsätze des Bundesheeres bildet das "Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland" (KSE-BVG). Um an der vom Strategischen Kompass der EU vorgesehenen schnellen Eingreiftruppe (RDC) teilnehmen zu können, sieht Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) darin Novellierungsbedarf (2756/A(E)). Laut einer Anfragebeantwortung durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner könnte eine Dringlichkeitsklausel die Teilnahme an der RDC erleichtern. Auch die Anpassung der Entsendetatbestände an das geänderte Aufgabenspektrum der Einsätze könne demnach angedacht werden. Dementsprechend fordern die NEOS die Einfügung einer solchen Dringlichkeitsklausel in das KSE-BVG sowie die Aufnahme von europäischen Aktivitäten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in die darin enthaltenen Entsendungstatbestände.
Um die Landesverteidigung verstärkt in europäische Strukturen einzubinden, dürfe es zudem Soldat:innen nicht freigestellt sein, ob sie an internationalen Einsätzen teilnehmen wollen oder nicht. Bisher gelte das Prinzip der freiwilligen Meldung, wie Hoyos-Trauttmansdorff bemängelt. Eine weitere Forderung der NEOS ist daher die Abschaffung des Freiwilligkeitsgebots im KSE-BVG.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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