CH: Jodel kandidiert für die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO

DMZ – KULTUR / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Die Schweiz hat offiziell den Jodelgesang als Kandidaten für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit bei der UNESCO vorgeschlagen. Diese Entscheidung könnte voraussichtlich bis Ende 2025 getroffen werden.

 

Der Jodelgesang, ein beispielhafter und charakteristischer Schweizer Gesang, wird als eine Tradition angesehen, die zwischen den Registern der Bruststimme und der Kopfstimme wechselt. Es gibt verschiedene Formen des Jodelns, darunter das "Jodellied" mit gesungenen Strophen und einem gejodelten Refrain sowie den "Naturjodel", der nur aus Melodien ohne Text besteht. Die Tradition des Jodelns ist in der Schweiz weit verbreitet und wird in Familien, Jodelvereinen, Schulen und unter Sängerinnen und Sängern weitergegeben.

 

Über 12.000 Jodlerinnen und Jodler in der Schweiz gehören zu den 780 Gruppen des Eidgenössischen Jodlerverbands. Neben formellen Organisationen wird auch informell und spontan gejodelt, und immer mehr Berufsmusiker lassen sich von dieser Tradition inspirieren.

Um den Jodelgesang zu bewahren und weiterzuentwickeln, sind verschiedene Maßnahmen geplant. Dazu gehören die Vernetzung der Jodelwelt schweizweit, die Entwicklung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote sowie die Förderung des Nachwuchses. Die Erarbeitung der Kandidatur wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Vertretern von Jodelorganisationen durchgeführt.

 

Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO zielt darauf ab, kulturelle Praktiken und Traditionen zu schützen, die weniger mit Bauten oder Räumen, sondern vor allem mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen verbunden sind. Die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit würde den Jodelgesang als bedeutsamen kulturellen Ausdruck anerkennen und dessen Bewahrung unterstützen.

 

 

 

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