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Bern - Laut dem neuesten Standbericht mit Daten bis Ende 2022 haben die Bahnunternehmen weitere 51 Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen gemäß den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst.
Trotz dieser Fortschritte profitierten Ende letzten Jahres bereits 76 Prozent der Reisenden von behindertengerechten Bahnhöfen. Dennoch stehen die Bahnen weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat klare Zeitpläne festgelegt, um sicherzustellen, dass bei den rund 500 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen, die erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist saniert werden, keine weiteren Verzögerungen auftreten.
Bis Ende 2023 müssen die Bahnunternehmen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) anpassen, soweit solche Anpassungen verhältnismäßig sind. Das BAV startete 2017 das "Umsetzungsprogramm BehiG", um die Bahnen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.
Gemäß dem neuesten Standbericht des BAV mit Daten bis Ende 2022 entsprechen 992 der insgesamt rund 1'800 Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen den BehiG-Vorgaben. Sie können von Menschen mit Beeinträchtigungen autonom und spontan genutzt werden. Im Berichtsjahr wurden bei 51 Bahnhöfen und Haltestellen die baulichen Anpassungen abgeschlossen. Aufgrund der Priorisierung großer Bahnhöfe konnten per Ende 2022 bereits 76 Prozent aller Reisenden von den behindertengerechten Umbauten profitieren.
Gemäß der aktuellen Planung der Bahnen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2023 weitere 106 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Dies wird den Anteil der Passagiere, die größtenteils autonom und spontan reisen können, bis Ende 2023 auf 80 Prozent erhöhen. Bei 499 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen können die Anpassungen trotz mehrfacher Intervention des BAV erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden. Bei 66 der 499 verspäteten Umbauprojekte beginnen zumindest die Umbauarbeiten vor Ablauf der Sanierungsfrist.
Die Verantwortung für die Verzögerungen bei vielen Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen nach Ablauf der gesetzlichen Frist liegt bei den Bahnen. Sie geben als Gründe fehlende Ressourcen bei Planung und Personal, fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit sowie beschränkte finanzielle Möglichkeiten an.
Das BAV begleitet die Bahnen mit dem Ziel, die Verspätungen und somit die Verletzung der gesetzlichen Frist so gering wie möglich zu halten. Hierfür hat es mit ihnen Sanierungspläne festgelegt. Bis die Stationen saniert sind, müssen die Bahnen Überbrückungsmaßnahmen wie Hilfestellung vor Ort bzw. Shuttleangebote anbieten.
Herausgeber
Bundesamt für Verkehr
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