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Bern - Am heutigen 1. September 2023 sind das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen in Kraft getreten.
Mit diesem Schritt wird der Schutz der Privatsphäre gestärkt und die Selbstbestimmung von Personen über ihre eigenen Daten verbessert. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung gewinnt die Bedeutung grenzüberschreitender Datenflüsse weiter an. Zukünftig wird der Bundesrat entscheiden, welche Staaten angemessenen Datenschutz gewährleisten.
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die zugehörigen Verordnungen wurden von Grund auf überarbeitet und treten nun am 1. September in Kraft. Das DSG intensiviert den Schutz der Privatsphäre, indem es die Transparenz bezüglich der Datenverarbeitung und die Kontrolle der Personen über ihre eigenen Daten verbessert. Dies umfasst sowohl die Informationspflichten der Datenverarbeiter als auch das Recht der Betroffenen auf Auskunft. Denn nur wenn eine Person über die Verarbeitung ihrer Daten informiert ist, kann sie ihre rechtlichen Ansprüche geltend machen. Der Datenschutz wird außerdem durch zwei weitere Maßnahmen gestärkt: Zum einen werden die Kompetenzen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) erweitert, um die Überwachung sicherzustellen. Zum anderen werden die Sanktionen für Datenschutzverstöße verschärft.
Gemäß dem neuen DSG müssen Datenschutzbestimmungen bereits bei der Planung künftiger Datenverarbeitungen berücksichtigt werden. Datenverantwortliche müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Mindestmaß beschränkt wird. Wenn eine geplante Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person birgt, muss der Verantwortliche im Voraus eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen. Ein hohes Risiko besteht beispielsweise bei der Überwachung öffentlicher Bereiche wie Bahnhofshallen oder bei der umfangreichen Verarbeitung besonders schützenswerter Daten, zu denen Informationen über religiöse oder politische Überzeugungen sowie medizinische Daten gehören. Der Bundesrat hat Richtlinien für die Bundesverwaltung zur DSFA bei seiner Sitzung am 28. Juni 2023 veröffentlicht.
Bundesrat veröffentlicht verbindliche Länderliste
Besonders aufgrund der wachsenden Digitalisierung gewinnen grenzüberschreitende Datenflüsse zunehmend an Bedeutung. Die Bestimmungen zur Weitergabe personenbezogener Daten an ausländische Stellen wurden daher überarbeitet. Ab dem 1. September 2023 wird der Bundesrat festlegen, welche Staaten angemessenen Datenschutz gewährleisten. Die Länderliste wird als Anhang zur Datenschutzverordnung öffentlich zugänglich sein und für Datenverantwortliche rechtsverbindlich sein. Bisher hat der EDÖB eine nicht verbindliche Liste geführt.
Herausgeber:
Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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