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CH: Schweiz passt sich neuem Schengener Grenzkodex an – Bundesrat startet Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen

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Bern – Die EU hat den Schengener Grenzkodex überarbeitet, um die Abläufe an den gemeinsamen Aussengrenzen und innerhalb des Schengen-Raums klarer und effizienter zu regeln. Auch die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat ist davon betroffen. Der Bundesrat hat daher heute mehrere Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung geschickt, um die neuen Vorschriften umzusetzen.

 

Ziel ist eine europaweit einheitliche Handhabung der Grenzkontrollen und Einreisebestimmungen – gerade auch vor dem Hintergrund jüngerer Krisenerfahrungen wie der Corona-Pandemie. Die neuen Regelungen schaffen nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern sollen auch die Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten stärken.

 

Klarere Regeln bei Binnengrenzkontrollen

Ein zentraler Punkt der EU-Revision ist die präzisierte Regelung zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen – etwa bei akuten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung oder Gesundheit. Neu ist: Solche Massnahmen müssen künftig klar begründet, befristet und besser abgestimmt sein. Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, wie wichtig verlässliche gemeinsame Standards in Krisensituationen sind.

 

Die Schweiz plant die Umsetzung dieser Vorgaben durch Änderungen unter anderem in folgenden Verordnungen:

  • Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
  • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
  • Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)
  • ZEMIS-Verordnung zum zentralen Migrationsinformationssystem

 

Neue Instrumente gegen Sekundärmigration

Ebenfalls Teil der EU-Verordnung ist ein neues Verfahren zur sogenannten „Überstellung“ von Migrantinnen und Migranten, die sich unrechtmässig in einem anderen Schengen-Staat aufhalten als jenem, der für das Asylverfahren zuständig ist. Damit soll Sekundärmigration besser gesteuert werden – ohne dass es gleich zur Wiedereinführung stationärer Grenzkontrollen kommt.

 

Der Bundesrat hatte bereits am 7. März 2025 die entsprechenden gesetzgeberischen Weichen gestellt. Nun geht es um die Feinjustierung auf Verordnungsebene. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September 2025. Interessierte Kreise – von Kantonen bis NGOs – sind eingeladen, Stellung zu nehmen.

 

Gesundheitsschutz wird Schengen-Thema

Ein weiterer neuer Aspekt: Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, im Falle einer Bedrohung der öffentlichen Gesundheit – wie durch ein neues Virus – koordinierte Schutzmassnahmen zu treffen. Auch die Schweiz wird entsprechende Ausnahmebestimmungen für Einreisebeschränkungen aus gesundheitlichen Gründen verankern.

 

Mit diesen Anpassungen zeigt sich erneut, dass Schengen nicht nur Grenzpolitik bedeutet, sondern auch eine enge europäische Zusammenarbeit – und dass die Schweiz aktiv daran mitwirkt.

 

 

 

Weitere Informationen und Dokumente:

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