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CH: Schweiz setzt Schengen-Weiterentwicklungen um: Bundesrat beschliesst Inkrafttreten zentraler Gesetzesänderungen

DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ AA ¦ 

 

Bern – Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetzesänderungen zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands per 15. Juni 2025 in Kraft gesetzt. Die betroffenen Rechtsgrundlagen wurden vom Parlament bereits zwischen 2020 und 2024 verabschiedet, ihre Umsetzung jedoch bewusst zurückgestellt – in Erwartung der technischen Betriebsbereitschaft des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und der neuen Interoperabilitätsstrukturen auf EU-Ebene.

 

Anpassung an europäische Sicherheitsarchitektur

Mit dem nun beschlossenen Inkrafttreten wird insbesondere die Einführung von ETIAS rechtlich verankert. Die neue Reisegenehmigung wird künftig für visumbefreite Drittstaatsangehörige zur Pflicht. Die Schweiz folgt damit der EU, die ETIAS als Sicherheitsmassnahme konzipiert hat, um vor der Einreise potenzielle Risiken besser bewerten zu können. Der Zugang zum Schengen-Raum soll so kontrollierter und sicherer gestaltet werden – auch im Hinblick auf irreguläre Migration, Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr.

 

Verknüpfung von Informationssystemen: Interoperabilität im Zentrum

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die rechtliche Grundlage für die Interoperabilität der europäischen Informationssysteme. Diese erlaubt künftig die vernetzte Nutzung von Daten aus verschiedenen Quellen – etwa dem Schengener Informationssystem (SIS), dem Visa-Informationssystem (VIS) oder dem Fingerabdruckdatenbanksystem Eurodac. Sicherheits- und Grenzbehörden sollen dadurch schneller auf relevante Informationen zugreifen können, was eine effizientere Strafverfolgung sowie bessere Grenzkontrollen ermöglicht.

 

Weitere Änderungen betreffen Zugriffsrechte, Datensicherheit und Qualitätsstandards im Umgang mit personenbezogenen Informationen – Themen, die auch in der öffentlichen Debatte über Digitalisierung und Datenschutz zunehmend an Bedeutung gewinnen.

 

Verzögerungen auf EU-Seite machten Anpassung notwendig

Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, die Gesetzesänderungen synchron zur Inbetriebnahme von ETIAS und der Interoperabilität durch die EU in Kraft zu setzen. Da sich dieser Schritt wiederholt verzögerte – zuletzt mehrfach auf EU-Ebene –, entstanden in der Schweiz rechtliche Inkonsistenzen zwischen geltendem nationalem Recht und der erwarteten Anwendungspraxis. Mit der nun von der EU angekündigten ersten Betriebsaufnahme einer Interoperabilitätskomponente im Mai 2025 sah der Bundesrat den geeigneten Zeitpunkt gekommen, um die bisher zurückgestellten Bestimmungen gesamthaft umzusetzen.

 

Die Inkraftsetzung per 15. Juni 2025 stellt somit nicht nur eine formale Rechtsanpassung dar, sondern einen strategisch bedeutsamen Schritt zur Stärkung der europäischen Sicherheits- und Migrationsarchitektur – mit direkter Wirkung auch auf die operative Arbeit in der Schweiz.

 

 

 

Herausgeber:

Der Schweizerische Bundesrat

www.admin.ch


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