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Schweizer Regierung verstärkt Schutz für gefährdete Minderheiten – Finanzhilfen steigen temporär

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Bern – Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage für bestimmte Bevölkerungsgruppen in der Schweiz erhöht der Bundesrat die staatlichen Finanzhilfen zum Schutz gefährdeter Minderheiten. Wie die Landesregierung an ihrer Sitzung am Mittwoch mitteilte, sollen für die Jahre 2026 und 2027 jeweils sechs Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden – eine befristete Erhöhung um eine Million im Vergleich zu den Vorjahren. Ab 2028 soll das Budget wieder auf fünf Millionen Franken zurückgeführt werden.

 

Mit diesem Schritt reagiert der Bundesrat auf die wachsende Nachfrage nach finanzieller Unterstützung für bauliche, technische oder organisatorische Sicherheitsmassnahmen. Diese werden von privaten oder öffentlichen Organisationen mit besonderem Schutzbedarf beantragt. Die staatlichen Zuschüsse sollen gezielt dazu beitragen, terroristische oder extremistische Übergriffe auf Minderheiten zu verhindern.

 

Jüdische, muslimische und LGBTQ+ Gemeinschaften besonders betroffen

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) trifft auf Basis einer sicherheitspolitischen Einschätzung die Entscheidung, bei welchen Gemeinschaften ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt. Derzeit gelten insbesondere jüdische und muslimische Institutionen sowie Organisationen der LGBTQ+-Community als besonders gefährdet. Die jüngsten internationalen Entwicklungen, insbesondere die Eskalation im Nahen Osten nach den Terroranschlägen vom 7. Oktober 2023, haben das Sicherheitsbedürfnis innerhalb dieser Gruppen deutlich verstärkt – vor allem in der jüdischen Gemeinschaft.

 

Bereits in der Wintersession 2023 hatte der Nationalrat auf diese Entwicklungen reagiert und eine Budgeterhöhung von 2,5 Millionen Franken für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Damit standen in diesen beiden Jahren jeweils fünf Millionen Franken für Schutzmassnahmen zur Verfügung – ein Betrag, der in der neuen Regelung nochmals temporär aufgestockt wird.

 

Unterstützung seit 2019 gesetzlich geregelt

Die finanzielle Unterstützung erfolgt gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS), die seit dem 1. November 2019 in Kraft ist. Seither kann der Bund entsprechende Schutzmassnahmen mittragen. Die Prüfung und Priorisierung der Gesuche obliegt einer Begleitgruppe unter Leitung des Bundesamts für Polizei (fedpol), die insbesondere Dringlichkeit, Qualität und Effizienz der eingereichten Projekte bewertet.

 

Mit der befristeten Erhöhung der Bundesmittel trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass die Zahl der Anträge in den vergangenen Jahren die verfügbaren Mittel deutlich überstieg. Die neue Finanzierung soll den Schutz vor Gewaltakten verbessern und gefährdeten Gemeinschaften ermöglichen, sich sicherer zu fühlen und ihre Aktivitäten ohne Angst vor Übergriffen fortzuführen.

 

 

 

 

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