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Bern – Der Bundesrat will den im Zuge der Energiekrise 2022 eingeführten staatlichen Rettungsschirm für systemrelevante Stromunternehmen bis Ende 2031 verlängern. Gleichzeitig soll das Regelwerk für die zukünftige Regulierung überarbeitet werden. Eine verkürzte Vernehmlassung läuft bis zum 14. Juli 2025.
Angesichts der weiterhin bestehenden Herausforderungen auf den Strommärkten hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) über das ursprünglich geplante Ablaufdatum am 31. Dezember 2026 hinaus bis Ende 2031 zu verlängern. Ziel ist es, eine Versorgungslücke durch zeitliche Verzögerungen bei der geplanten Nachfolgeregelung zu verhindern.
Die Energiekrise des Sommers 2022, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und gleichzeitig auftretende Produktionsausfälle in Frankreich, hatte die Strompreise auf den europäischen Märkten massiv ansteigen lassen. In der Folge standen Schweizer Energieunternehmen unter starkem finanziellem Druck, da sie kurzfristig hohe Sicherheiten für den Handel an den Strombörsen hinterlegen mussten. Um eine Gefährdung der nationalen Stromversorgung zu verhindern, trat am 1. Oktober 2022 das FiREG in Kraft. Dieses erlaubt dem Bund, bei Bedarf vorübergehende Liquiditätshilfen an systemrelevante Stromunternehmen zu leisten.
Axpo als erstes Unternehmen unter dem Rettungsschirm
Bislang wurde das Instrument lediglich ein einziges Mal aktiviert: Im Herbst 2022 stellte die Axpo Holding AG ein Gesuch um Unterstützung. Zwar wurde dem Unternehmen ein Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken zugesichert, dieser musste jedoch nie beansprucht werden und wurde im Dezember 2023 aufgehoben.
Regulierung im Wandel: Neue Vorgaben in Vorbereitung
Langfristig soll das FiREG durch ein umfassenderes Regelwerk ersetzt werden, das Risiken in der Strombranche systematisch begrenzt. Eine wichtige Säule dafür bildet das im Frühjahr 2025 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE). Ergänzend dazu soll das Stromversorgungsgesetz (StromVG) angepasst werden.
Eine erste Vorlage, die unter anderem neue Anforderungen an die Organisationsstruktur, das Risikomanagement sowie Mindeststandards für Liquidität und Eigenkapital vorsah, stiess im Rahmen der Vernehmlassung 2024 jedoch auf breite Kritik – insbesondere seitens der Kantone und betroffener Unternehmen. Der Vorwurf: Zu hohe regulatorische Hürden könnten dringend nötige Investitionen bremsen und damit die Versorgungssicherheit untergraben.
Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Vorlage grundlegend zu überarbeiten. Bis Ende 2025 soll eine neue Botschaft vorliegen. Die ursprünglich vorgesehenen Mindestanforderungen an Eigenkapital und Liquidität sollen vorerst nicht umgesetzt werden. Stattdessen sollen die betroffenen Unternehmen künftig erweiterte Berichtspflichten erfüllen und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) regelmässig Auskunft über ihre Finanz- und Risikolage geben. Zudem sollen verpflichtende Notfallpläne für versorgungskritische Situationen eingeführt werden.
Verlängerung des FiREG als notwendige Übergangslösung
Da mit einer übergangslosen Ablösung des FiREG durch ein neues Gesetzespaket nicht vor 2027 gerechnet wird, schlägt der Bundesrat eine Verlängerung des bestehenden Rahmengesetzes um fünf Jahre bis Ende 2031 vor. Um eine nahtlose Weiterführung zu gewährleisten, wurde die Vernehmlassungsfrist auf zwei Monate verkürzt. Sie läuft bis zum 14. Juli 2025.
Systemrelevante Stromunternehmen sollen weiterhin jährlich eine Bereitstellungspauschale entrichten, um Zugang zum staatlichen Rettungsschirm zu erhalten. Das UVEK wird parallel zur laufenden Vernehmlassung die weiteren rechtlichen Grundlagen zur künftigen Regulierung vertieft prüfen – insbesondere in Bezug auf die Motion Herzog, die eine Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken fordert.
Einordnung
Die geplante Verlängerung des FiREG verdeutlicht, wie herausfordernd es ist, komplexe Infrastrukturen wie die Stromversorgung in einem zunehmend volatilen geopolitischen und wirtschaftlichen Umfeld abzusichern. Der Bundesrat setzt damit auf Stabilität, ohne dabei notwendige Reformen aus den Augen zu verlieren. Entscheidend wird sein, dass die künftige Regulierung nicht nur die Unternehmen in die Pflicht nimmt, sondern auch Investitionssicherheit bietet – für eine resiliente und zukunftsfähige Energieversorgung in der Schweiz.
Herausgeber
Der Schweizerische Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Energie
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