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CH: Schweiz verbietet Hamas: Bundesgesetz tritt am 15. Mai in Kraft

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Bern – Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen in der Schweiz per 15. Mai 2025 in Kraft gesetzt. Damit reagiert die Landesregierung auf den Terroranschlag der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 und schafft eine klare gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von extremistischen Aktivitäten.

 

Am 7. Oktober 2023 hatte die radikalislamische Hamas bei einem großangelegten Überfall auf Israel nahezu 1'200 Menschen getötet und zahlreiche weitere verschleppt. Der Angriff rief international Entsetzen hervor – auch in der Schweiz. Bereits im Oktober 2023 reichten die sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats eine Motion ein, um ein explizites Verbot der Hamas gesetzlich zu verankern. Der Bundesrat beauftragte in der Folge das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs.

 

Im September 2024 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum «Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen». Die eidgenössischen Räte stimmten dem Gesetz am 20. Dezember 2024 mit deutlicher Mehrheit zu. Da bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 19. April 2025 kein Referendum ergriffen wurde, kann das Gesetz nun wie vorgesehen am 15. Mai 2025 in Kraft treten.

 

Staatliches Instrumentarium gegen extremistische Netzwerke

Mit dem Gesetz erhält die Schweiz erstmals eine spezifische rechtliche Grundlage, um entschlossen gegen Aktivitäten der Hamas und vergleichbarer Gruppierungen auf ihrem Staatsgebiet vorzugehen. Das Gesetz ermöglicht unter anderem präventive Maßnahmen wie Einreiseverbote, Ausweisungen sowie gezielte Ermittlungen bei Verdacht auf Unterstützung extremistischer Strukturen. Darüber hinaus erschwert es der Hamas, Schweizer Finanzplätze zur Finanzierung ihrer Aktivitäten zu nutzen.

 

Das neue Regelwerk ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Stärkung der inneren Sicherheit und versteht sich zugleich als Ausdruck des schweizerischen Engagements für den Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

 

Klarer innenpolitischer Konsens

Das Verbot der Hamas fand im politischen Spektrum breite Zustimmung. Während die Befürworter betonen, dass der Schweizer Rechtsstaat damit entschlossen auf terroristische Gewalt reagiert, wiesen einige Stimmen aus der Zivilgesellschaft auf die Notwendigkeit hin, bei der Umsetzung des Gesetzes auf Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu achten.

 

Die Veröffentlichung des Gesetzestextes erfolgt in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts. Mit dem Inkrafttreten am 15. Mai 2025 wird die Schweiz auch formell Teil jener Staatengemeinschaft, die der Hamas als Organisation mit terroristischem Charakter eine klare Absage erteilt.

 

 

 

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