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Schweiz verschärft Sanktionen gegen Russland

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Bern - Die Schweiz hat ihre Sanktionslisten gegenüber Russland ausgeweitet und damit die jüngsten Maßnahmen der Europäischen Union übernommen. Hintergrund ist die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die neuen Sanktionen treten am heutigen Dienstag um 22:00 Uhr in Kraft.

 

Am 24. Februar 2025 verabschiedete die EU ihr mittlerweile 16. Sanktionspaket gegen Russland. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und finanziellen Spielräume Moskaus weiter einzuschränken und die Unterstützung für den russischen Militärkomplex zu erschweren. In der Schweiz ist das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für die Umsetzung der Sanktionen zuständig. Es hat nun die entsprechenden Maßnahmen innerhalb seines Kompetenzbereichs übernommen.

 

Ausweitung der Sanktionslisten

Mit den neuen Maßnahmen werden 48 natürliche Personen sowie 35 Unternehmen und Organisationen mit Vermögenssperren und Bereitstellungsverboten belegt. Den betroffenen Personen wird zudem die Ein- und Durchreise durch die Schweiz untersagt. Sie sollen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der russischen Kriegsführung stehen.

 

Insgesamt umfasst die Schweizer Sanktionsliste nun mehr als 2400 Personen, Unternehmen und Organisationen - eine Zahl, die mit jener der EU übereinstimmt.

 

Beschränkungen im Schiffsverkehr und Finanzsektor

Zusätzlich unterliegen 74 Schiffe aus Drittstaaten umfassenden Dienstleistungsverboten. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker der sogenannten "Schattenflotte", die dazu genutzt werden, Preisobergrenzen für russisches Rohöl und Erdölprodukte zu umgehen oder militärische Güter nach Russland zu transportieren.

 

Im Handelsbereich wurden 53 neue Unternehmen strengeren Exportkontrollen unterworfen. Gleichzeitig werden drei Banken mit einem Transaktionsverbot belegt, da sie das russische alternative Zahlungssystem SPFS anstelle von SWIFT nutzen.

 

Darüber hinaus werden ab dem 17. März 2025 weitere 13 russische Banken vom internationalen SWIFT-Zahlungssystem ausgeschlossen.

 

Weitere Maßnahmen in Prüfung

Das von der EU verabschiedete Sanktionspaket umfasst darüber hinaus Maßnahmen in den Bereichen Güterhandel, Finanztransaktionen und Dienstleistungen. Diese befinden sich derzeit in Prüfung, um eine mögliche Übernahme durch die Schweiz zu evaluieren. Der Bundesrat wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

 

Die Sanktionen unterstreichen das Bestreben der Schweiz, ihre Politik der internationalen Zusammenarbeit und der Einhaltung völkerrechtlicher Prinzipien fortzuführen.

 

 

Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

http://www.wbf.admin.ch


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