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Bern – Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Startschuss für den Aufbau einer nationalen Datenplattform im Stromsektor gegeben. Ziel ist es, den sicheren und effizienten Austausch von Energiedaten zu ermöglichen, den Zugang für Endverbraucher zu erleichtern und die digitale Transformation des Stromsystems voranzutreiben. Interessierte können ihre Gesuche zur Konstituierung der Plattform bis spätestens 30. September 2025 beim UVEK einreichen.
Die Schaffung dieser Plattform wurde durch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angestoßen, das von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen wurde. Die Plattform wird den Austausch von Daten zu Stromproduktion, -einspeisung und -verbrauch sowie Stammdaten zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Bilanzgruppen, der nationalen Netzgesellschaft und den Endverbrauchern ermöglichen. Durch den einheitlichen digitalen Zugang wird nicht nur die Transparenz erhöht, sondern auch der Weg für digitale Dienstleistungen wie etwa zur Reduktion des Energieverbrauchs geebnet. Ebenso erhalten Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene Zugang zu den Daten, sofern dies für ihre Aufgaben erforderlich ist.
Die rechtlichen Grundlagen für die Plattform sind im Stromversorgungsgesetz festgelegt. Die Stromversorgungsverordnung konkretisiert den Aufbau, die Aufgaben und Organisation des Betreibers sowie die Prozesse des Datenaustausches. Sie beschreibt außerdem die Fristen und die finanziellen Rahmenbedingungen für den Betrieb der Plattform.
Interessierte Anbieter sind eingeladen, ihre Gesuche bis zum 30. September 2025 einzureichen. Das UVEK wird dabei mehrere Kriterien berücksichtigen, darunter die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, das Erreichen des festgelegten Ziels sowie das technische Konzept, das für einen effizienten und sicheren Betrieb sorgt. Nach Genehmigung der Statuten wird die Errichtung der Plattform beginnen, mit dem Ziel, den Betrieb so schnell wie möglich aufzunehmen.
Für weiterführende Informationen und das Einreichen von Gesuchen stehen die entsprechenden Details auf der Website des Bundesamts für Energie (BFE) zur Verfügung. Interessierte können ihr Interesse bis Mitte März 2025 anmelden, um detaillierte Unterlagen zu den technischen und betrieblichen Anforderungen der Plattform zu erhalten.
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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