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Bern-Wabern - Fünf Jahre nach der Neustrukturierung des Asylbereichs erarbeiten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden im Auftrag von Bundesrat Beat Jans und zweier kantonaler Direktorenkonferenzen gemeinsam eine neue Asylstrategie. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen soll ein breit abgestützter Asylausschuss die bestehende Strategie überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Danach soll er Handlungsoptionen und Maßnahmen definieren, um die strategischen Ziele zu erreichen. An seiner ersten Sitzung vom 4. Juli 2024 hat der Ausschuss sechs Handlungsfelder festgelegt und erste Arbeitsgruppen eingesetzt, die konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Die überarbeitete Asylstrategie soll Mitte 2025 verabschiedet werden.
Die Neustrukturierung des Asylbereichs hat sich seit dem Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes am 1. März 2019 grundsätzlich bewährt. Dennoch gilt es, die Asylstrategie vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Asylgesuchszahlen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch für die neue Asylstrategie gilt die Prämisse, dass rasche und faire Asylverfahren nach der Genfer Flüchtlingskonvention durchgeführt und Schutzsuchende menschenwürdig untergebracht und betreut werden. Wegweisungen von Personen, die keinen Anspruch haben auf den Schutz der Schweiz, sollen rasch und konsequent vollzogen werden.
Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen
Auf Basis einer Analyse der Erfahrungen, die alle drei Staatsebenen mit der Neustrukturierung gemacht haben, hat der Ausschuss sechs Handlungsfelder definiert. In diesen sollen Handlungsempfehlungen und Massnahmenvorschläge erarbeitet werden:
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Asylverfahren: Das Schweizerische Asylsystem soll von nicht schutzbedürftigen Personen und unbegründeten Asylgesuchen entlastet werden, um Ressourcen für verfolgte Personen bereitstellen zu können.
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Schwankungstauglichkeit und Kosteneffizienz: Das Schweizer Asylsystem soll über eine zuverlässige und anpassungsfähige Unterbringungs- und Personalplanung verfügen. Die Notfallplanung von Bund und Kantonen wird überprüft und gegebenenfalls angepasst.
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Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz, Sicherheit und Integration: Zum einen soll die humanitäre Tradition im Bereich der Aufnahme, der Unterbringung und der medizinischen Betreuung insbesondere von vulnerablen Personen gefördert und die Zusammenarbeit mit Geflüchteten verbessert werden. Zum anderen geht es darum, negative Einflüsse auf die öffentliche Sicherheit zu verhindern und konsequent auf Verstösse gegen Gesetze und Normen durch Asylsuchende zu reagieren. Zudem soll die Integration in den Arbeitsmarkt von Personen aus dem Asylbereich weiter verbessert werden.
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Rückkehr: Der Vollzug von Wegweisungen soll konsequent sichergestellt und die freiwillige Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen gefördert werden.
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Europäische Migrationspolitik: Die Auswirkungen des europäischen Migrations- und Asylpakts auf die Schweiz werden analysiert und die notwendigen rechtlichen Anpassungen in die Wege geleitet.
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Kommunikation: Der Austausch zwischen der Zivilgesellschaft und Geflüchteten soll verbessert werden. Zudem sollen Erfolge und Herausforderungen im Asylbereich und bei der Integration von Geflüchteten regelmässig und transparent kommuniziert werden.
In den ersten drei Handlungsfeldern werden die Massnahmen mit höherer Priorität erarbeitet. Für die entsprechenden Arbeiten hat der Asylausschuss Arbeitsgruppen eingesetzt. In diesen werden auch Institutionen wie die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM), das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und nicht-staatliche Partnerorganisationen aus dem NGO-Bereich mitwirken. Sie werden auch vor der Verabschiedung der neuen Asylstrategie konsultiert. Diese ist Mitte 2025 im Rahmen der dritten nationalen Asylkonferenz geplant.
Der Asylausschuss wird von Christine Schraner Burgener, Staatssekretärin für Migration, und Christoph Amstad, Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), geleitet. Bundesrat Beat Jans und die Präsidien der SODK sowie der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben dem Asylausschuss am 20. Juni 2024 das Mandat zur Erarbeitung der neuen Asylstrategie erteilt.
Herausgeber:
Staatssekretariat für Migration
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