CH: RTS-Wahlsendung verletzt Programmrecht

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Bern - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen eine Sendung von Radio Télévision Suisse (RTS) zum zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen im Kanton Genf gutgeheißen. Beschwerden gegen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und Radiotelevisione svizzera (RSI) wurden hingegen abgewiesen.

 

Am 12. November 2023 fand der zweite Wahlgang zu den Ständeratswahlen im Kanton Genf statt. In der Sendung "Forum" vom 2. November 2023 berichtete Radio RTS darüber. Von den sechs Kandidierenden wurden vier zu einer Diskussion eingeladen. Eine nicht berücksichtigte Kandidatin der Liste "Liberté - Le Peuple d’abord" erhob Beschwerde gegen ihren Ausschluss. Die Mitglieder der UBI betonten, dass die Sendung "Forum" die unzutreffende Information vermittelte, es gebe nur vier Kandidierende für die zwei Ständeratssitze. Die beiden Kandidatinnen der Liste "Liberté – Le Peuple d’abord" wurden gar nicht erwähnt, was die programmrechtlichen Informationsgrundsätze verletzte. Auch dass die beiden Kandidatinnen an anderer Stelle im Programm von Radio RTS kurz vorgestellt wurden, ändert daran nichts. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig gutgeheißen (Verfahren b. 987).

 

In der Sendung "Reporter" vom 29. November 2023 porträtierte Fernsehen SRF den Initianten eines Solarprojekts in den Oberwalliser Alpen. Eine Popularbeschwerde rügte die Einseitigkeit der Ausstrahlung, da dem Initianten des Projekts mehr Raum als einer Gegnerin eingeräumt und wesentliche Fakten nicht erwähnt wurden. Die Sendung habe die bevorstehende Abstimmung über das Solarprojekt in Grengiols unzulässig beeinflusst. Die UBI stellte jedoch fest, dass trotz des Fokus der Sendung auch kritische Aspekte und Stimmen zum Projekt berücksichtigt wurden. Bezugnahmen auf die Abstimmung in Grengiols erfolgten in zulässiger Weise. Daher wies die UBI die Beschwerde einstimmig ab (b. 983).

 

Am 17. Januar 2024 strahlte Fernsehen SRF im Rahmen der Sendung "Impact Investigativ" die Dokumentation "Trans Jugendliche – Zweifel während der Geschlechtsangleichung" aus. Der Fokus lag auf den Erfahrungen von drei Personen, die eine Geschlechtsangleichung durchführten oder durchführen wollten, diese aber abbrachen. Eine Betroffenenbeschwerde eines interviewten Experten wurde von der UBI als unbegründet erachtet. Die unterschiedlichen Standpunkte wurden transparent und fair dargestellt, sodass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen (b. 988).

 

In der Sendung "Echo der Zeit" von Radio SRF vom 4. Januar 2024 wurde ein Beitrag über die Rhetorik des früheren US-Präsidenten und jetzigen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump gesendet. Ein Online-Artikel dazu wurde am 7. Januar 2024 veröffentlicht. Eine Popularbeschwerde monierte, dass Trump diverse unzutreffende Aussagen unterstellt wurden und das Interview mit einer Wissenschaftlerin irreführend sei. Die UBI befand jedoch beide Publikationen als sachgerecht, da die Übersetzungen vertretbar waren und Aussagen nicht aus dem Kontext gerissen wurden. Die UBI hat beide Beschwerden einstimmig abgewiesen (b. 989).

Schließlich wurde eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung "Grigioni sera" vom 28. November 2023 über das Strafverfahren gegen einen ehemaligen Richter abgewiesen. Die UBI stellte mit Stichentscheid der Präsidentin fest, dass die Unschuldsvermutung trotz eines nicht präzisen Ausdrucks nicht verletzt wurde (b. 986).

 

Hintergrund zur UBI

Die UBI ist eine außerparlamentarische Kommission des Bundes, präsidiert von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI entscheidet auf Beschwerde hin, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen oder Publikationen der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Die schriftlichen Entscheidbegründungen werden zu gegebener Zeit auf der UBI-Website publiziert.


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