CH: GRECO: Die Schweiz macht Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung

DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦     

 

Bern – Die Schweiz erzielt Fortschritte im Kampf gegen die Korruption. Zu diesem Schluss kommt die GRECO (Staatengruppe des Europarates gegen Korruption) in ihrem heute veröffentlichten zweiten Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht. Besonders das neue Bundesgesetz für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung leistet einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss dieser dritten Länderprüfung.

 

Im Rahmen der dritten Länderprüfung hat die GRECO der Schweiz im Jahr 2011 unter anderem sechs Empfehlungen für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung gemacht. Die entsprechenden Bemühungen der Schweiz wurden daraufhin wiederholt als ungenügend kritisiert.

 

Fortschritte in der Politikfinanzierung

In ihrem heute veröffentlichten zweiten Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht kommt die GRECO nun zum Schluss, dass die Schweiz bei der Korruptionsbekämpfung Fortschritte gemacht hat. Besonders die neuen Regeln für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung tragen dazu bei. Diese wurden erstmals bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 angewendet und verlangen die Offenlegung von Spenden an politische Parteien ab 15.000 Franken. Insbesondere mit diesem neuen Bundesgesetz erfüllt die Schweiz drei der sechs an sie gerichteten Empfehlungen der dritten Länderprüfung.

 

Abschluss der dritten Länderprüfung

Bereits in früheren Berichten hat die GRECO festgestellt, dass die Schweiz bezüglich ihrer Strafbestimmungen alle übrigen Empfehlungen der dritten Länderprüfung umgesetzt hat. So wurden beispielsweise strengere Strafbestimmungen gegen die Privatbestechung eingeführt. Der heute veröffentlichte Bericht der GRECO schließt nun die dritte Länderprüfung ab.

 

Engagement in weiteren Länderprüfungen

Die Schweiz bleibt weiterhin engagiert in der Korruptionsbekämpfung im Rahmen der laufenden vierten und fünften Länderprüfung. Im Jahr 2017 hat die GRECO eine Reihe von Empfehlungen zur Prävention der Korruption im Parlament, in den eidgenössischen Gerichten und in der Bundesanwaltschaft verabschiedet.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Justiz

http://www.bj.admin.ch

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

http://www.ejpd.admin.ch


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0