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Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth die zentrale Rolle der Kunst- und Pressefreiheit für die Demokratie betont. „Vor 75 Jahren – als das Grundgesetz verkündet wurde – stand Deutschland nach einer verheerenden und menschenverachtenden Zeit vor einem Neuanfang. Aufgrund unserer Geschichte ist die in unserer Verfassung verankerte Kunst- und Pressefreiheit ein besonders hohes Gut und für mich ein Herzstück unserer Demokratie“, sagte Roth. Sie unterstrich die Notwendigkeit, gerade in Krisenzeiten die Kräfte von Kultur und Medien zu fördern und eine vielfältige Kulturlandschaft sowie freie, unabhängige Medien zu verteidigen und zu stärken. „Die Freiheit der Kunst und der Medien insbesondere vor Angriffen von Antidemokraten und Rechtsstaatsverächtern zu schützen, ist unser aller Pflicht.“
Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes hob Kulturstaatsministerin Claudia Roth zudem die Bedeutung der Aufnahme der Kultur als Staatsziel in die deutsche Verfassung hervor. „75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes ist es höchste Zeit, Kultur als Staatsziel in unserer Verfassung zu verankern. Das wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt“, erklärte sie.
Roth betonte, dass ein solches Staatsziel die zentrale Bedeutung der Kultur für die Demokratie hervorheben würde. „Es wäre als bindendes Verfassungsrecht von Gerichten, Verwaltung und Regierung zu beachten, etwa bei der Abwägung mit anderen Verfassungsgütern oder bei der Auslegung von Gesetzen. Es würde die Verantwortung des Staates mit Blick auf das kulturelle Erbe unterstreichen und auch die Kommunen und Länder und ihre Selbstverwaltung stärken. Die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz wäre eine wegweisende Verantwortungsbekundung“, fügte sie hinzu.
Die Forderung nach der Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz ist nicht neu, gewinnt jedoch angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und politischer Entwicklungen an Dringlichkeit. Die deutsche Kulturlandschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, von der Sicherung der kulturellen Vielfalt bis hin zur Abwehr von Bedrohungen durch extremistische Strömungen. Roths Vorschlag zielt darauf ab, die Bedeutung der Kultur als integralen Bestandteil der demokratischen Gesellschaft und als unverzichtbares Element des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken.
In ihrer Rede erinnerte Roth daran, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Grundlagen für eine freie und demokratische Gesellschaft gelegt haben, in der die Kunst- und Pressefreiheit eine zentrale Rolle spielen. „Gerade in Zeiten von Fake News, wachsendem Populismus und globalen Krisen ist es unerlässlich, die Freiheit der Kunst und der Medien zu verteidigen und die Bedeutung einer starken, vielfältigen Kulturszene zu betonen“, sagte sie.
Die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz würde die Verpflichtung des Staates zur Förderung und Erhaltung der Kultur festschreiben und damit eine klare politische Botschaft senden. „Es geht darum, Kultur als unverzichtbares Gut und als Basis für eine lebendige Demokratie zu erkennen und entsprechend zu handeln“, schloss Roth.
Dieses historische Jubiläum des Grundgesetzes bietet daher nicht nur Anlass zur Reflexion über die Errungenschaften der vergangenen 75 Jahre, sondern auch zur Diskussion über die Zukunft und die notwendige Weiterentwicklung der Verfassung, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Die Verankerung der Kultur als Staatsziel wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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