CH: WEKO Vereinbart Niedrigere Interchange Fees für Mastercard-Debitkarten

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Bei Zahlungen mit Debitkarten fallen Gebühren an, darunter die sogenannte Interchange Fee. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat sich nun mit Mastercard auf eine Interchange Fee von 0,12 % für das inländische Präsenzgeschäft geeinigt.

 

Im Juni des letzten Jahres eröffnete die WEKO zwei Untersuchungen, um langfristige Lösungen für die Interchange Fees von Visa- und Mastercard-Debitkarten im Inland zu finden. Mit Mastercard konnte die WEKO rasch eine einvernehmliche Lösung erreichen.

 

Im inländischen Präsenzgeschäft, das heißt, wenn die Debitkarten physisch am Verkaufspunkt eingesetzt werden, hat die WEKO einen Satz von 0,12 % festgelegt. Zusätzlich wurde ein Cap von 30 Rappen ab Transaktionsbeträgen von 300 Franken eingeführt, was einem durchschnittlichen Satz von 0,1 % entspricht. Dies ist deutlich niedriger als der von der europäischen Regulierung vorgesehene Satz von 0,2 %. Diese einvernehmliche Regelung soll für alle Betroffenen Rechtssicherheit bei Innovationen bieten und kann erst im Jahr 2033 gekündigt werden.

 

Für inländische Zahlungen im Internet und Zahlungen mit mobilen Geräten (E- und M-Commerce) gilt bis zum 31. Oktober 2025 aufgrund früherer Verfahren ein Satz von 0,31 %. Vor der Untersuchung einigten sich die Wettbewerbsbehörden mit Mastercard darauf, dass dieser Satz ab dem 1. November 2025 auf 0,28 % reduziert wird.

 

Diese Vereinbarung betrifft ausschließlich Debitkarten von Mastercard. Die parallel eröffnete Untersuchung zu den inländischen Interchange Fees im Präsenzgeschäft mit Debitkarten von Visa wird fortgeführt und bleibt von der einvernehmlichen Regelung unberührt.

 

Inländische Interchange Fees sind die Gebühren, die eine Schweizer Kartenherausgeberin (normalerweise eine Bank) beim Einsatz ihrer Debitkarten erhält. Diese Gebühr wird vom Zahlungsabwickler (dem Acquirer) im Rahmen seiner Händlerkommission an das Unternehmen weitergereicht, welches die Karte beim Zahlvorgang akzeptiert (typischerweise ein Händler). Die Interchange Fee ist nur eine von zahlreichen Komponenten der Händlerkommission.

 

 

 

Herausgeber

Wettbewerbskommission

http://www.weko.admin.ch/ 


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