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CH: Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            

 

Bern – Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) eröffnet. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, dem Bundesrat eine Abweichungskompetenz zu verleihen, die es ihm ermöglicht, in außerordentlichen Umständen von den bisherigen Bewilligungskriterien abzuweichen, um die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu wahren. Dabei bleibt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere dem Neutralitätsrecht, treu.

 

Flexibilität für den Bundesrat in Krisenzeiten

Die vorgeschlagene Änderung des KMG soll dem Bundesrat mehr Handlungsspielraum geben, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial flexibel an außergewöhnliche Situationen anzupassen. Diese Anpassung ist notwendig, um die grundlegenden außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu schützen und die industrielle Kapazität im Inland, die für die Landesverteidigung erforderlich ist, zu erhalten.

 

Ein konkretes Beispiel für die Anwendung der Abweichungskompetenz könnte die Situation sein, in der Schweizer Zulieferbetriebe im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit mit ausländischen Rüstungsunternehmen betroffen sind, wenn diese plötzlich in bewaffnete Konflikte verwickelt werden. Durch die Möglichkeit, weiterhin bestimmte Einzelteile und Baugruppen zu exportieren, kann die Schweiz die Rechtssicherheit von Offset-Geschäften im Zusammenhang mit Rüstungsbeschaffungen gewährleisten.

 

Internationale Verpflichtungen bleiben bestehen

Trotz der neuen Abweichungskompetenz bleibt der Bundesrat an die außenpolitischen Grundsätze und internationalen Verpflichtungen der Schweiz gebunden. Es wird keine Ausnahmen für Kriegsmaterialausfuhren geben, die gegen das Neutralitätsrecht oder die Menschenrechte verstoßen. Insbesondere werden keine Ausfuhren in Länder genehmigt, die schwerwiegende und systematische Menschenrechtsverletzungen begehen.

 

Zeitlich befristete Abweichungen und parlamentarische Kontrolle

Die dem Bundesrat übertragene Kompetenz ist zeitlich befristet und dient primär dazu, in außergewöhnlichen Situationen die Einbindung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie in internationale Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Sollte die Abweichungskompetenz angewendet werden, wird auch das Parlament einbezogen, um seine Aufsichtsrolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass der Bundesrat nicht eigenmächtig handelt.

 

Hintergrund und nächste Schritte

Mit der Vorlage zur Änderung des KMG setzt der Bundesrat die Motion 23.3585 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 11. Mai 2023 um. Diese Motion greift einen Vorschlag auf, den der Bundesrat bereits im März 2021 in einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)“ unterbreitet hatte. Dieser Vorschlag fand damals jedoch keine Mehrheit im Parlament.

 

Die Vernehmlassungsunterlagen sind online verfügbar und die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September 2024. Interessierte Kreise und Bürger sind eingeladen, ihre Stellungnahmen abzugeben.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung http://www.wbf.admin.ch


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