· 

CH: Erfolgreiche Maßnahmen zur Entlastung des Asylsystems zeigen Wirkung

DMZ – GESELLSCHAFT / MM ¦ AA ¦        

 

Bern-Wabern - Seit einem halben Jahr führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Bundesasylzentrum Zürich ein innovatives 24-Stunden-Verfahren für aussichtslose Asylgesuche von Personen aus nordafrikanischen Staaten durch. Die Ergebnisse sprechen für sich: Seit der Einführung dieser Maßnahme ist die Zahl der Asylsuchenden aus diesen Ländern um beeindruckende 62 Prozent zurückgegangen. Diese Erfolge haben dazu geführt, dass seit Ende April ähnlich beschleunigte Verfahren in allen Asylregionen durchgeführt werden. Zudem intensivieren Bund und Kantone ihre Zusammenarbeit, um gezielt gegen eine kleine Gruppe von Intensivstraftätern aus dem Asylbereich vorzugehen. Der Zugang zu den Bundesasylzentren bleibt vorerst an Wochenenden uneingeschränkt, während der Missbrauch der Unterbringungsstrukturen mit anderen Maßnahmen bekämpft werden soll.

 

In Herkunftsstaaten wie Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen liegt die Asylgewährungsquote bei nur einem Prozent. Seit November 2023 werden die Asylgesuche dieser Personen im Bundesasylzentrum Zürich in einem äußerst straffen Verfahren bearbeitet. Wesentliche Verfahrensschritte, einschließlich Registrierung, biometrische Datenerfassung, Fingerabdruckabgleich mit der europäischen Datenbank Eurodac, Identitätsabklärungen und Dublin-Gespräche, werden innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen. Das Ziel ist klar: Personen, die keinen Schutzanspruch haben und die Schweiz schnell verlassen müssen, sollen die Asylstrukturen nicht unnötig belasten. Diese effiziente Vorgehensweise hat bereits zu einem 62-prozentigen Rückgang der Asylsuchenden aus den genannten Staaten geführt.

 

Seit November 2023 wurden im BAZ Zürich insgesamt 413 Asylgesuche von Personen aus Nordafrika gestellt. In 102 Fällen wurden die Gesuche nicht behandelt, da ein anderer europäischer Staat für die Durchführung zuständig war. In 185 Fällen wurden die Gesuche abgeschrieben, weil die Antragsteller das BAZ verlassen hatten oder ihre Mitwirkungspflicht verletzten. In 98 dieser Fälle wurde eine Wegweisung in einen anderen Dublin-Staat verfügt. In 31 Fällen wurde das Asylgesuch abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte alle Entscheidungen des SEM in 14 überprüften Fällen. Seit Ende April 2024 werden die 24-Stunden-Verfahren nun schweizweit in allen sechs Asylregionen durchgeführt.

 

Um das Problem der An- und Abreisen von Asylsuchenden an Wochenenden zu lösen, prüft das SEM die Einführung einer Pikettorganisation in einzelnen Bundesasylzentren. Diese Organisation würde sicherstellen, dass unmittelbar nach der Ankunft Fingerabdrücke genommen und der Zugang geprüft wird. Personen, deren Asylgesuch bereits bearbeitet wurde oder die in den letzten fünf Jahren abgewiesen wurden, würden abgewiesen.

 

Darüber hinaus hat das SEM geprüft, ob Asylsuchende aus Herkunftsstaaten mit niedriger Schutzquote ihre Gesuche schriftlich begründen müssen. Da diese Maßnahme jedoch mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden wäre, wird sie vorerst nicht weiterverfolgt. Alternativen werden im Rahmen der neuen Asylstrategie erarbeitet.

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wurde intensiviert, um gezielt gegen kriminelle Intensivtäter aus dem Asyl- und Ausländerbereich vorzugehen. Runde Tische mit allen beteiligten Akteuren finden in verschiedenen Kantonen statt, um den Informationsfluss zu verbessern und strafrechtliche Maßnahmen optimal zu nutzen.

 

 

 

Herausgeber:

Staatssekretariat für Migration

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0