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CH: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung des Hochwasserschutzes am Alpenrhein

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            

 

Bern, - Angesichts der Hochwassergefahr im unteren Rheintal haben die Schweiz und Österreich beschlossen, den Hochwasserschutz entlang des gemeinsamen Rheinabschnitts auf der Grundlage eines neuen Staatsvertrags zu verbessern. Bei seiner Sitzung am 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.

Die Botschaft umfasst drei Geschäfte, die darauf abzielen, den Hochwasserschutz entlang der 26 Kilometer langen Grenzstrecke zwischen der Illmündung und dem Bodensee (Alpenrhein) zu stärken und das untere Rheintal als Lebens- und Wirtschaftsraum aufzuwerten.

 

Vierter Staatsvertrag mit Österreich

Bisher wurden zwischen der Schweiz und Österreich drei Staatsverträge zum gemeinsamen grenzüberschreitenden Hochwasserschutz abgeschlossen, wobei der letzte Vertrag aus dem Jahr 1954 stammt. Zur Verbesserung der Rheinregulierung sind nun Erneuerungs- und Ausbaumassnahmen erforderlich. Diese können jedoch nicht auf der Grundlage der bisherigen Staatsverträge umgesetzt werden, sondern erfordern eine neue Vereinbarung, die von beiden Staaten ausgehandelt wurde. Dieser neue Staatsvertrag wird dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.

 

Im Mittelpunkt steht das neue Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein, das beide Staaten gemeinsam im Rahmen der Internationalen Rheinregulierung (IRR) umsetzen werden. Es sieht vor, die Abflusskapazität des Alpenrheins von derzeit 3100 auf 4300 Kubikmeter Wasser pro Sekunde zu erhöhen und die veralteten Hochwasserdämme zu sanieren, um das untere Rheintal besser zu schützen und die wirtschaftliche Entwicklung in der Region auch in Zukunft zu ermöglichen.

 

Neues Bundesgesetz für den Alpenrhein

Um die Umsetzung des vierten Staatsvertrags in der Schweiz zu regeln, soll ein neues Bundesgesetz über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Alpenrheingesetz) erlassen werden.

 

Das Alpenrheingesetz regelt insbesondere die Schweizerische Vertretung in den Organen der IRR, die innerstaatliche Aufteilung der Kosten zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen, die Berichterstattung über die Verwendung der Zahlungen an die IRR sowie die Anwendung des Plangenehmigungsverfahrens des Kantons St. Gallen.

 

Kreditbeschluss für die Projektkosten

Mit dem Staatsvertrag gehen die Schweiz und Österreich langfristige finanzielle Verpflichtungen ein. Die Projektkosten werden hälftig von beiden Staaten getragen. Der Finanzbedarf der Schweiz beläuft sich auf rund 1040 Millionen Franken über einen Zeitraum von 27 Jahren. Der Bund übernimmt 80 Prozent und der Kanton St. Gallen 20 Prozent der Schweizer Beteiligung. Für den Schweizer Anteil genehmigt das Parlament den Verpflichtungskredit.

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Generalsekretariat UVEK

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html 

Bundesamt für Umwelt BAFU

https://www.bafu.admin.ch 


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