DE: Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes

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Das Bundeskabinett hat heute den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) beschlossen.

 

Mit dieser Entscheidung wird das Kulturgutschutzgesetz anwenderfreundlicher und praxisorientierter gestaltet und gleichzeitig mit der EU-Einfuhrverordnung harmonisiert.

 

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft den internationalen Leihverkehr zwischen Museen zur Umsetzung von Forschungs- und Restaurierungsprojekten. Dieser wird erleichtert, und der Handel wird entlastet, indem Sorgfaltspflichten erst ab einem Wert von 5.000 Euro ausgelöst werden. Für archäologisches Kulturgut bleiben die bisherigen strengen Vorgaben bestehen. Darüber hinaus wird mit den vorgesehenen Änderungen die Rechtssicherheit gestärkt: Die Regelungen zur Sicherstellung durch die Landeskulturbehörden werden klarer geregelt.

 

Kulturstaatsministerin Claudia Roth äußerte sich positiv zu dem Beschluss: „Mit dem heutigen Beschluss setzen wir nicht nur ein Versprechen des Koalitionsvertrags um, sondern stellen auch die Weichen für einen gestärkten Kulturgutschutz. Der konstruktive Interessenausgleich des Gesetzes zwischen den verschiedenen Anwendergruppen wie Handel, Sammlerschaft, kulturgutbewahrenden Einrichtungen und den unterschiedlichen Beteiligten in den Ländern wird dabei beibehalten.“

 

Die Änderung des KGSG erfolgt in Umsetzung des Koalitionsvertrags. Dieser sieht vor, das Gesetz nach Maßgabe des gemäß § 89 KGSG erstellten und im Mai 2022 veröffentlichten Anwendungsberichts zu überarbeiten. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass sich das KGSG in den ersten fünf Jahren bewährt hat und keiner Generalrevision bedarf. Sofern es jedoch in einzelnen Bereichen Anlass zur Optimierung gibt, wird den Empfehlungen des Berichts mit dem KGSGÄndG auf legislativer Ebene Rechnung getragen.

 

 

 

 Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG


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