CH: Online-Shops im Fokus: Kontrollen im gesetzlichen Messwesen

(Bildquelle: admin.ch)
(Bildquelle: admin.ch)

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦            (Bildquelle: admin.ch)

 

Bern-Wabern - Im Rahmen der Überwachung des Messgesetzes haben die Behörden von Bund und Kantonen im Jahr 2023 mehr als 150.000 Messmittel geprüft und geeicht. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Online-Shops, um sicherzustellen, dass Mengenangaben korrekt sind.

 

Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) und die kantonalen Aufsichtsbehörden sind gemeinsam für die Überprüfung und Eichung von Messmitteln zuständig. Im letzten Jahr wurden über 150.000 Messmittel kontrolliert, wobei 96,8 % der eichfälligen Messmittel geeicht werden konnten. Bei abgepackten Waren lag die Vollzugsquote bei 90,7 %.

 

Besonders interessant sind die Kontrollen von Online-Shops nach der Mengenangabeverordnung. Im Jahr 2023 wurden 1122 Mengenangaben in 206 verschiedenen Online-Shops überprüft, wobei eine Beanstandungsquote von 11,2 % festgestellt wurde. Zusätzlich führten die kantonalen Vollzugsbehörden 699 Testkäufe durch, bei denen eine Beanstandungsquote von 13,7 % ermittelt wurde.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Elektrizitätszähler, von denen rund 5,3 Millionen durch ein statistisches Prüfverfahren überprüft werden. Im Jahr 2023 wurden 956.060 Zähler statistisch überprüft, wobei 1,1 % beanstandet wurden.

 

Der Jahresbericht 2023 über den Vollzug des Messgesetzes enthält detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen und weiteren Kontrollen im Messwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

 

Für weitere Informationen steht die Medienstelle METAS unter medien@metas.ch oder telefonisch unter +41 58 387 03 00 zur Verfügung. Alternativ können Rückfragen auch an Peter Biedermann, Aufsicht und Nachträgliche Kontrolle, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, gerichtet werden.

 

Jahresbericht 2023 über den Vollzug des Messgesetzes (admin.ch)

 

Herausgeber

Eidgenössisches Institut für Metrologie

http://www.metas.ch 


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0