Der revidierte Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland tritt am 1. Mai in Kraft

DMZ – INTERNATIONAL / MM ¦ AA ¦    

 

Bern - Angesichts der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität haben Deutschland und die Schweiz beschlossen, ihren Polizeivertrag von 2002 zu überarbeiten und an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Der revidierte Polizeivertrag tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und soll die Zusammenarbeit in der Bekämpfung internationaler Kriminalität intensivieren.

 

Für kriminelle Netzwerke kennen Kantons- und Landesgrenzen keine Barrieren. Um effektiv gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen, ist eine enge Zusammenarbeit und ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Nachbarländern der Schweiz, insbesondere Deutschland, unerlässlich. Der revidierte Polizeivertrag erleichtert beispielsweise grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen und stärkt den Schutz von Zeugen und Opfern. Zudem legt er den Grundstein für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisensituationen.

 

Die überarbeitete Vereinbarung regelt auch die Zusammenarbeit im Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Neben dem Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten sowie der Übermittlung von Bußgeldern wird nun auch die mögliche Vollstreckung von Bußgeldern geregelt. Personen aus Deutschland, die in der Schweiz mit einem Bußgeld belegt werden, erhalten somit ihre Strafe auch an ihrem Wohnort.

 

Der revidierte Polizeivertrag ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität und markiert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz. Mit seiner Umsetzung wird die Sicherheit in der Region nachhaltig gestärkt.

 

 

 

 

Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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Bundesamt für Polizei

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