CH: Widerspruchsregelung bei Organspende: Eröffnung der Vernehmlassung

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Bern - Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 1. Mai 2024 die Änderung der Transplantationsverordnung zur Einführung der vom Volk angenommenen Widerspruchslösung in die Vernehmlassung geschickt. Diese Änderung ermöglicht es, ein Register einzurichten, in dem Personen ihren Widerspruch oder ihre Zustimmung zur Organspende festhalten können. Die Identifizierung im Register erfolgt mithilfe der elektronischen Identität (e-ID), die voraussichtlich ab 2026 verfügbar sein wird.

 

Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament die Einführung der Widerspruchsregelung für die Organ- und Gewebespende beschlossen, was vom Volk in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 bestätigt wurde.

 

Mit der Widerspruchsregelung wird es möglich sein, nach dem Tod einer Person Organe, Gewebe und Zellen zu spenden, sofern sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch erhoben hat. Die Angehörigen werden ebenfalls einbezogen, falls der Wille der Person nicht bekannt ist. Sie haben die Möglichkeit, eine Organentnahme abzulehnen, wenn sie den Wunsch der Person kennen oder annehmen. Wenn kein Familienmitglied oder eine benannte Vertrauensperson erreichbar ist und der Wille der Person nicht bekannt ist, dürfen keine Organe entnommen werden.

 

Der Entwurf zur Änderung der Transplantationsverordnung sieht vor, dass für bestimmte seltene oder neue Transplantationen (z. B. Gesicht oder Hände) weiterhin die Zustimmungslösung gilt. Zudem regelt der Entwurf die Fristen für die Geltendmachung von Widersprüchen durch Angehörige und die Durchführung medizinischer Maßnahmen.

Um sicherzustellen, dass jeder seinen Willen zur Organspende festhalten kann, wird ein Register eingeführt, in dem Widersprüche oder Zustimmungen erfasst werden können. Die Nutzung des Registers soll einfach und jederzeit möglich sein. Die elektronische Identität (e-ID) wird als Identifikationsmittel verwendet.

 

Die Einführung der Widerspruchslösung erfordert eine regelmäßige und umfassende Information der Bevölkerung, einschließlich fremdsprachiger Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Informationskampagnen durchgeführt. Die Vernehmlassung zur Änderung der Transplantationsverordnung läuft bis zum 21. August 2024.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit

http://www.bag.admin.ch


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