CH: Bund und Arbeitgeberverband vereinbaren branchenspezifische Maßnahmen

DMZ – GESELLSCHAFT / MM ¦ AA ¦    

 

Bern - Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt integriert bleiben oder rasch wieder eingegliedert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art.

 

Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen. Der Bund unterstützt den Dachverband dabei, branchenspezifische Maßnahmen für seine Mitglieder auszuarbeiten und verstärkt über die Eingliederungsleistungen der IV zu informieren. Die Durchführung wurde dem Verein Compasso übertragen.

 

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen ist für Arbeitgebende ein wichtiges Anliegen, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren unterzeichnet.

 

Partnerschaftliche Rahmenvereinbarung

Die Vereinbarung basiert auf der Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die 2022 mit der Weiterentwicklung der IV in Kraft trat. Sie regelt den Rahmen für die Umsetzung konkreter Massnahmen auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene. Praxistaugliche und branchenspezifische Massnahmen sollen entwickelt und umgesetzt werden, die sowohl für die IV als auch für den SAV von Interesse sind. Dadurch werden den Mitgliedern des Dachverbandes geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt, die die Rahmenbedingungen der beruflichen Eingliederung verbessern. Der SAV hat den Verein Compasso, dessen Patronatsgeber der SAV ist, mit der Durchführung der Massnahmen beauftragt.

 

Branchenspezifische Massnahmen starten im Mai

Ab dem 1. Mai werden branchenspezifische Anpassungen des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP) umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein modulares Online-Instrument, das technologisch überarbeitet und den Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt wird. Der Einsatz des REP ermöglicht einen schrittweisen Wiedereinstieg nach einer krankheits- oder unfallbedingten Langzeitabsenz unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen. Das Instrument wird an die spezifischen Anforderungsprofile der Berufe in den beteiligten Branchen angepasst und als Mobile- sowie Webapplikation zur Verfügung gestellt. Mitarbeitende, Arbeitgebende sowie Ärztinnen und Ärzte erhalten ein hilfreiches Instrument, um den Arbeitsplatzerhalt oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglichst konkret und effizient gestalten zu können. Zudem werden die Eingliederungsleistungen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch das BSV und den SAV begleitet und laufend überprüft.

 

Branchenverbände wirken mit

Verschiedene Branchen haben sich bereit erklärt, diese Maßnahmen gemeinsam mit Compasso zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören der Arbeitgeberverband der Gebäudedienstleistungen Allpura, der Verband der Schweizer Elektrobranche EIT.swiss, der Arbeitgeber- und Berufsverband der Gebäudetechnik suissetec sowie der Verband für Hotellerie und Restauration GastroSuisse.

 

 

 

 

Herausgeber:

Bundesamt für Sozialversicherungen

http://www.bsv.admin.ch


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0