CH: WEKO verhindert Swisscom-Glasfaser-Monopol

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) hat eingegriffen, um zu verhindern, dass Swisscom durch ihre geänderte Netzbaustrategie ein Monopol im Glasfasernetz errichtet. Diese Strategie hätte es Konkurrentinnen unmöglich gemacht, direkten Zugang zum Netz zu erhalten und hätte den Wettbewerb erheblich eingeschränkt. Die WEKO hat Swisscom mit einer Geldbuße in Höhe von rund 18 Millionen Franken belegt und Auflagen für den Netzausbau auferlegt.

 

Swisscom änderte Anfang 2020 ihre Bauweise des Glasfasernetzes, um Konkurrentinnen den Zugang zu erschweren. Dies verstieß gegen das Kartellrecht und hätte dazu geführt, dass Swisscom ein faktisches Monopol aufbaute. Die WEKO untersagte diese Änderung bereits Ende 2020, um den Wettbewerb zu schützen. Swisscom argumentierte, dass die neue Bauweise Kosten senken und den Ausbau beschleunigen würde. Die WEKO stellte jedoch fest, dass die Einsparungen nicht ausreichen würden, um den Wettbewerb zu kompensieren. Zudem wären Innovationen und Preissenkungen auf dem Glasfasernetz, die bisher von Konkurrentinnen ausgingen, gefährdet gewesen.

 

Die Geldbuße von rund 18 Millionen Franken soll als Sanktion für das wettbewerbswidrige Verhalten dienen. Zusätzlich legte die WEKO Auflagen für den Ausbau des Glasfasernetzes fest, um sicherzustellen, dass Dritte die Infrastruktur nutzen können. Dadurch bleibt die Vielfalt der Internetanbieter in der Schweiz erhalten und kommt Konsumenten sowie Unternehmen zugute.

 

Der Entscheid der WEKO kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

 

 

 

 

Herausgeber:

Wettbewerbskommission

Website: http://www.weko.admin.ch/


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