CH: Die alternierende Obhut benötigt vor allem gute Rahmenbedingungen

DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Der Bundesrat hat in seinem Bericht, der auf der Sitzung vom 24. April 2024 genehmigt wurde, festgestellt, dass die geltende Gesetzgebung zur alternierenden Obhut ausreichend ist und daher keinen Handlungsbedarf sieht. Die meisten Eltern können sich nach einer Trennung oder Scheidung über die Aufteilung der Kinderbetreuung einigen, und diese Aufteilung hängt primär von den familiären Rahmenbedingungen und Lebensumständen ab.

 

Die alternierende Obhut ist eine Form der Kinderbetreuung, bei der die Kinder nach einer Trennung oder Scheidung abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen. Seit der Revision des Kindesunterhaltsrechts im Jahr 2017 muss das Gericht im Streitfall die Möglichkeit einer alternierenden Obhut zwingend prüfen, selbst wenn beide Elternteile diese Betreuungsform nicht wünschen. Das Bundesgericht hat die Kriterien für die Anordnung der alternierenden Obhut in strittigen Fällen festgelegt.

 

Aufgrund von anspruchsvollen Voraussetzungen, wie der Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern oder den finanziellen Verhältnissen, entscheiden sich die Eltern jedoch überwiegend gegen die alternierende Obhut. Dies zeigt, dass die konkreten Lebensumstände und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ausschlaggebend sind.

 

Die Studien zeigen auch, dass eine gleichmäßig verteilte Kinderbetreuung nach der Trennung oder Scheidung der Eltern vor allem dort gelingt, wo die Eltern dieses Modell bereits während der Lebensgemeinschaft gelebt haben. Die Förderung dieses Modells ist eine Aufgabe der Familien- und Kinderpolitik, denn Mütter und Väter benötigen gute Rahmenbedingungen, um sich auch nach einer Trennung oder Scheidung gleichermaßen um die Kinder kümmern zu können.

 

Der Bundesrat sieht daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der alternierenden Obhut. Vielmehr ist es wichtig, im Einzelfall diejenige Lösung zu finden, die dem Wohl der Kinder am besten entspricht. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat auch eine gesetzliche Verankerung der alternierenden Obhut zu gleichen Teilen als Regelfall ab.

 

Allerdings sieht der Bundesrat Handlungsbedarf beim Familienverfahrensrecht. Es sollen das Zusammenspiel von Obhut und Unterhalt sowie Möglichkeiten einer Vereinfachung der Unterhaltsberechnung analysiert werden. Auch soll das Familienverfahrensrecht verbessert werden, insbesondere in Bezug auf die Unterstützung strittiger Eltern bei der Organisation der gemeinsamen Elternschaft nach der Trennung oder Scheidung. Dazu gehören möglicherweise Instrumente zur Konfliktdeeskalation wie frühzeitige Mediation oder angeordnete Beratung.

 

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