CH: Nationaler Kulturdialog verabschiedet gemeinsame Empfehlungen und Good Practices zur Entschädigung von Kunstschaffenden

Nina Paim © Mie Brinkmann
Nina Paim © Mie Brinkmann

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Bern - In den letzten Jahren haben verschiedene Studien die prekäre Einkommenssituation vieler Kulturschaffenden aufgezeigt. Auch die Corona-Pandemie hat diese schwierige Situation sichtbar gemacht und verschärft. In diesem Zusammenhang hat der Nationale Kulturdialog Empfehlungen sowie Good Practices zur angemessenen Entschädigung der Kulturschaffenden verabschiedet.

 

Der Nationale Kulturdialog setzte im Jahr 2021 eine Arbeitsgruppe zum Thema "Entschädigung von Kunstschaffenden" ein. Ihr Ziel war es, eine kohärente Praxis der Entschädigung von Kunstschaffenden durch Gemeinden, Städte, Kantone und den Bund zu entwickeln, welche den Interessen der Kulturschaffenden und ihrem Anspruch auf angemessene Entschädigung Rechnung trägt.

 

Die Arbeitsgruppe beauftragte eine Expertenstudie, um eine Bestandsaufnahme der Kenntnisse und Praktiken der öffentlichen Hand zu erhalten und sich einen Überblick über die aktuellen Tarifordnungen der Berufsverbände zu verschaffen. Basierend auf dieser Studie formulierte die Arbeitsgruppe drei Haupthandlungsachsen mit Empfehlungen und einen Katalog von Good Practices zur Umsetzung für den Nationalen Kulturdialog.

 

Die Empfehlungen für die Förderstellen zielen darauf ab, die bestehenden Richttarife bei der Beurteilung von Fördergesuchen zu berücksichtigen und auf alle Phasen des Kulturschaffens anzuwenden. Ebenso sollen Informationen zur angemessenen Entschädigung von Kulturschaffenden von den Berufsverbänden zur Verfügung gestellt und die Sensibilisierungsarbeit verstärkt werden.

 

Der Nationale Kulturdialog verabschiedete die Empfehlungen und Good Practices zur Entschädigung von Kunstschaffenden auf seiner Sitzung am 22. April 2024. Damit möchte der Nationale Kulturdialog einen Beitrag zur Stärkung der Professionalisierung und der Anerkennung der Arbeit von Kulturschaffenden leisten. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den jeweiligen Kulturförderinstitutionen vorbehalten.

 

Der Nationale Kulturdialog wurde 2011 ins Leben gerufen und vereinigt Vertreter und Vertreterinnen der politischen Instanzen und der Kulturförderung der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes. Seine Arbeit basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 sowie auf einem vierjährigen Arbeitsprogramm. Das strategische Steuerungsorgan des Nationalen Kulturdialogs besteht aus der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Vertretern und Vertreterinnen der Konferenz der kantonalen Erziehungs- und Kulturdirektoren (EDK), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

 

 

Herausgeber: Eidgenössisches Departement des Innern (www.edi.admin.ch)


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