CH: Mehr Sicherheit in Bundesasylzentren: Bundesrat verabschiedet Botschaft

DMZ – SICHERHEIT / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Der Bundesrat hat sich für eine Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen in den Bundesasylzentren (BAZ) ausgesprochen, um sowohl die Sicherheit der Mitarbeitenden als auch der Asylsuchenden zu gewährleisten. Dieser Schritt erfolgte auf Basis von Empfehlungen des Alt Bundesrichters Niklaus Oberholzer, der im Frühjahr 2021 mit einer Untersuchung beauftragt wurde, nachdem Medien und Nichtregierungsorganisationen Vorwürfe bezüglich Gewaltanwendung in den BAZ erhoben hatten.

 

Der Bericht von Alt Bundesrichter Oberholzer vom 30. September 2021 ergab, dass zwar keine systematische Gewalt in den BAZ angewendet werde und die Grund- und Menschenrechte eingehalten würden, jedoch Verbesserungen notwendig seien. Einige dieser Empfehlungen wurden bereits auf betrieblicher Ebene umgesetzt, wie die Anpassung interner Abläufe und die verstärkte Präsenz des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Sicherheits- und Betreuungsbereich. Seit der Verordnungsänderung vom 15. Januar 2023, die vorübergehende Festhaltungen und Durchsuchungen neu regelt, ist die Anzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle rückläufig.

 

Der Bundesrat hat nun am 24. April 2024 eine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet und dem Parlament übergeben. Diese Änderungen sollen eine klare gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des SEM in den BAZ schaffen, wie etwa Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden. Ebenso soll geregelt werden, in welchen Bereichen das SEM polizeilichen Zwang anwenden kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder kantonale Polizeibehörden übertragen werden können. Des Weiteren soll das Disziplinarwesen gesetzlich geregelt werden, und die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr soll im Asylgesetz verankert werden.

 

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine effektivere und sicherere Umgebung in den Bundesasylzentren zu schaffen, um die Rechte und das Wohlergehen aller Beteiligten zu gewährleisten.

 

 

 

Quelle:

Der Bundesrat

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Staatssekretariat für Migration


Fehler- und Korrekturhinweise

Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:

  • Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
  • Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
  • Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.

Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0