CH: Untersuchung gegen Digitec Galaxus

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Kundenkontozwang verstößt bei der untersuchten Datenbearbeitung gegen Verhältnismäßigkeitgebot

 

Bern - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat nach einer umfangreichen Sachverhaltsabklärung die Kundendatenbearbeitungen bei Digitec Galaxus, einem der größten Schweizer Onlineshops, untersucht. In seinem Schlussbericht stellt er fest, dass die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit verletzt wurden, und spricht entsprechende Empfehlungen aus.

 

Der EDÖB fordert, dass Digitec Galaxus die Datenschutzerklärung so anpasst, dass klar wird, welche Daten für welche Zwecke bearbeitet und an welche Datenempfänger weitergegeben werden. Der Onlineshop hat daraufhin erklärt, dass einige Empfehlungen bereits durch die Einführung einer neuen Datenschutzerklärung während des laufenden Verfahrens umgesetzt wurden.

 

Insbesondere empfiehlt der Beauftragte, dass die Datenschutzerklärung nur Datenbearbeitungen beschreiben soll, die tatsächlich erfolgen. Damit soll der Datensammlung "auf Vorrat" entgegengewirkt und die Transparenz erhöht werden. Digitec Galaxus hat diese Empfehlung jedoch abgelehnt.

 

Des Weiteren kommt der Beauftragte zum Schluss, dass die Verpflichtung zu einem Kundenkonto gegen das Verhältnismäßigkeitprinzip verstößt. Er schlägt vor, dass der Onlineshop eine alternative Möglichkeit zum Gastkauf anbietet, bei dem kein Kundenkonto erforderlich ist. Digitec Galaxus hat diese Empfehlung angenommen und wird dem EDÖB zu gegebener Zeit Vorschläge zur Umsetzung unterbreiten.

 

Sobald diese Vorschläge vorliegen, wird der EDÖB prüfen, ob und inwieweit er gegen Bearbeitungen vorgehen wird, die Gegenstand von abgelehnten oder allenfalls nicht rechtskonform umgesetzten Empfehlungen sind.

 

 

Schlussbericht vom 15. April 2024 Digitec Galaxus AG (geschwärzt) (PDF, 516 kB)

 

 

Herausgeber

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

http://www.edoeb.admin.ch/


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