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CH: Bankenstabilität: Bundesrat schließt Lücken in Too-Big-To-Fail-Regulierung

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Der Bundesrat hat eine gründliche Überprüfung der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt, gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Parlamentsaufträge. Auf seiner Sitzung vom 10. April 2024 verabschiedete er den Bericht zur Bankenstabilität. Die Analyse der Credit Suisse-Krise zeigt, dass das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv gestärkt werden muss, um Risiken für die Volkswirtschaft zu reduzieren. Der Bundesrat schlägt ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das auch die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) berücksichtigen soll.

 

Im März 2023 wurde der unmittelbar drohende Ausfall der Credit Suisse durch die staatlich unterstützte Übernahme durch die UBS verhindert. Der Bundesrat hat das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv nun evaluiert und kommt zu dem Schluss, dass viele bereits eingeführte Maßnahmen grundsätzlich wirksam sind, aber Verbesserungsbedarf besteht. Der Bericht des Bundesrates bezieht sich auch auf überwiesene oder hängige parlamentarische Vorstösse.

 

Der Bundesrat schlägt ein Paket von 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung vor und möchte die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Krise bei systemrelevanten Banken deutlich reduzieren. Dazu gehören explizite regulatorische Anforderungen und ein erweitertes Instrumentarium für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, um eine gute Unternehmensführung und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement sicherzustellen. Auch die Liquiditätshaltung der Banken und das Krisenmanagement sollen gestärkt werden.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen spezifisch auf systemrelevante Banken und insbesondere auf die UBS ausgerichtet sein, jedoch auch für andere Banken und Finanzinstitute gelten, wenn eine Eingrenzung nicht zweckmässig wäre. Sie sollen sich in internationale Regulierungen einfügen und die Besonderheiten des Schweizer Finanzplatzes berücksichtigen.

Der Bundesrat wird die Ergebnisse der PUK bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigen und plant Anpassungen in Verordnungen sowie auf Gesetzesstufe.

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen

http://www.sif.admin.ch 


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