CH: Ehemaliger Vermögensverwalter und Verwaltungsratsmitglied einer Genfer Privatbank vor dem Bundesstrafgericht angeklagt

DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter und ehemaliges Verwaltungsratsmitglied einer Genfer Privatbank eingereicht. Der Beschuldigte wird beschuldigt, zwischen 2009 und 2015 unberechtigterweise über Vermögenswerte in der Höhe von mehr als CHF 14 Millionen verfügt zu haben, die ihm von einem Kunden anvertraut worden waren. Das Verfahren betrifft auch die Ehefrau des ehemaligen Vermögensverwalters, die Geldwäschereihandlungen durchgeführt haben soll, obwohl sie bereits Kenntnis vom Verfahren gegen ihren Ehemann hatte.

 

Die Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren im Juli 2015 auf der Grundlage einer Verdachtsmeldung wegen Geldwäscherei eröffnet. Nach einem komplexen Verfahren mit internationalen Verflechtungen wird der ehemalige Vermögensverwalter wegen wiederholter schwerer Veruntreuung, wiederholter Urkundenfälschung sowie wiederholter Geldwäscherei angeklagt. Seine Ehefrau wird wegen wiederholter Geldwäscherei angeklagt.

 

Gemäß Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Beschuldigte Vereinbarungen mit einem Kunden getroffen haben, um Vermögenswerte auf einer bei einer Privatbank in Genf eröffneten Bankbeziehung zu verwalten und sich dabei entgegen der Realität als wirtschaftlich Berechtigter dieser Vermögenswerte auszugeben. Zwischen 2008 und 2014 hat der Kunde erhebliche Beträge auf dieser Bankbeziehung angelegt.

 

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ohne das Wissen seines Kunden zwischen 2009 und Juli 2015 unberechtigterweise über ihm anvertraute Vermögenswerte in der Höhe von insgesamt mehr als CHF 14 Millionen verfügt zu haben, um sich selbst oder Drittpersonen zu bereichern. Diese Vermögenswerte sollen insbesondere zur Finanzierung des Lebensstils der Familie des Beschuldigten verwendet worden sein. Darüber hinaus sollen sie für Investitionstätigkeiten und Kreditvergaben genutzt worden sein, von denen der Beschuldigte oder ihm nahestehende Personen profitierten.

 

Des Weiteren soll der Beschuldigte gefälschte Bankkontoauszüge erstellt haben, um die unberechtigterweise vorgenommenen Belastungen zu verschleiern, und ein Formular falsch ausgefüllt haben, um sich entgegen der Realität als wirtschaftlich Berechtigter dieser Vermögenswerte auszuweisen.

 

Schließlich wird dem ehemaligen Vermögensverwalter vorgeworfen, Vermögenswerte aus der Dominikanischen Republik auf Bankkonten in der Schweiz rückgeführt zu haben, um seinen Lebensstil zu finanzieren. Die Ehefrau des ehemaligen Vermögensverwalters soll Geldwäschereihandlungen durch Bargeldabhebungen durchgeführt haben, obwohl sie bereits Kenntnis vom Verfahren gegen ihren Ehemann hatte.

 

Bis zur definitiven Urteilsverkündung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Weitere Informationen zum Verfahren liegen ausschließlich beim Bundesstrafgericht.

 

 

 

Herausgeber: Bundesanwaltschaft


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