CH: Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird verlängert

DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bereitet sich darauf vor, dem Bundesrat im Sommer die Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate vorzuschlagen. Diese Maßnahme soll Unternehmen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, mehr Zeit geben, sich an die anhaltende Marktlage anzupassen.

 

Die bestehenden Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung bleiben unverändert, betont das WBF. Unternehmen können in der Regel während höchstens zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung in Anspruch nehmen. Der Bundesrat kann jedoch die Höchstbezugsdauer auf Antrag des WBF verlängern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

 

Das WBF hat festgestellt, dass die aktuellen Bedingungen für eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt sind. Die schwierige konjunkturelle Lage in verschiedenen Branchen, insbesondere nach dem markanten Anstieg der Energiepreise zu Beginn des Ukrainekrieges, macht eine solche Verlängerung notwendig.

 

Durch die längere Bezugsdauer hätten betroffene Unternehmen mehr Zeit, sich an die schwierige Ausgangslage anzupassen und gegebenenfalls neue Absatzmärkte zu erschließen, erklärt das WBF weiter.

 

Der Bundesrat wird im Sommer über die Verlängerung der Höchstbezugsdauer bei der Kurzarbeit entscheiden, sobald die Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sind. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung bleiben unverändert. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.

 

Für weitere Informationen steht die Kommunikation des WBF unter der Telefonnummer 058 462 20 07 oder per E-Mail unter info@gs-wbf.admin.ch zur Verfügung.

 

 

 

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

http://www.wbf.admin.ch


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