DMZ – WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦
Bern - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. März 2024 den neuen Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich gebilligt und zur Vernehmlassung freigegeben. Die Analyse zeigt, dass das System des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen im Großen und Ganzen gut funktioniert. Die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele wurden weitgehend erreicht. Die Reform, die 2020 in Kraft trat, sowie die Anpassungen im Zuge der AHV-Steuervorlage haben sich nach vorläufiger Einschätzung bewährt, müssen jedoch in der nächsten Periode vertieft evaluiert werden. Daher schlägt der Bundesrat derzeit nur kleinere technische Anpassungen auf Verordnungsstufe vor.
Der Bundesrat legt dem Parlament regelmäßig Berichte über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. Diese Berichte analysieren die Zielerreichung und dienen als Grundlage für die Dotierung der Ausgleichsgefässe und etwaige Systemanpassungen. Die Hauptziele des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Verringerung der kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Steigerung der Effizienz bei der staatlichen Aufgabenerfüllung. Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht für die Periode 2020–2025 sind:
Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Durch die Reform des Finanzausgleichs im Jahr 2008 konnte der Anteil zweckfreier Transfers am Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen erheblich erhöht werden. Bis 2020 lag er bei rund 40 Prozent und ist in den letzten Jahren weiter gestiegen.
Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen: Der Ressourcenausgleich hat zu einer erheblichen Reduzierung der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit geführt. Die Entwicklung war im Zeitverlauf ziemlich stabil, aber in den letzten Jahren nahmen die Unterschiede leicht zu.
Bei der Beurteilung der Disparitäten in der Steuerbelastung ist zwischen natürlichen und juristischen Personen zu unterscheiden. Bei den natürlichen Personen ändern sie sich im Laufe der Zeit kaum, waren aber in den letzten Jahren leicht rückläufig. Bei den juristischen Personen hingegen haben die Unterschiede in der Steuerbelastung kontinuierlich abgenommen, insbesondere in den letzten Jahren.
Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone: Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit ist sowohl bei den Unternehmens- als auch bei den Einkommenssteuern weiterhin hoch.
Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Mit der Reform von 2020 wurde eine garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels eingeführt. Dies bedeutet, dass ressourcenschwache Kantone mit einem Ressourcenindex von unter 70 Punkten nach Ressourcenausgleich immer genau die garantierte Mindestausstattung erreichen.
Ausgleich übermäßiger geografisch-topografischer und soziodemografischer Lasten: Der Lastenausgleich deckt rund 30 Prozent der geografisch-topografischen Sonderlasten ab. Bei den demografischen Sonderlasten werden rund 14 Prozent und bei den Kernstadtlasten rund 5,5 Prozent ausgeglichen.
Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs: Erstmals wurde die Funktionsweise der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vertieft geprüft. Diese Analysen zeigen, dass die interkantonale Zusammenarbeit gut funktioniert, aber es Verbesserungspotenzial bei der operativen Umsetzung gibt und die Zusammenarbeit noch verstärkt werden könnte.
Vorgeschlagene Maßnahmen und weiteres Vorgehen
Im Jahr 2020 sind Systemanpassungen in Kraft getreten. Für eine vertiefte Evaluation dieser Änderungen ist der Zeitraum noch zu kurz. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass es bislang keine gravierenden Probleme gab. Daher besteht aus heutiger Sicht kein Handlungsbedarf und es sind keine Gesetzesanpassungen erforderlich. Im nächsten Wirksamkeitsbericht werden diese Auswirkungen genauer untersucht. Zudem sollen dann auch die Indikatoren für den Lastenausgleich grundsätzlich überprüft werden.
Der Bericht enthält Vorschläge für kleinere technische Anpassungen auf Verordnungsstufe. So sollen die Gewichte der Indikatoren im soziodemografischen Lastenausgleich für die nächste Periode in der Verordnung festgelegt und nicht mehr jährlich neu berechnet werden. Im Weiteren soll die Berücksichtigung der Steuerrepartitionen in der Verordnung detaillierter geregelt werden. Steuerrepartitionen sind insbesondere bei der Zuteilung der steuerbaren Gewinne von Unternehmen relevant, die in mehreren Kantonen tätig sind. Es hat sich gezeigt, dass die bisher verwendete Methodik zu pauschal war und in Einzelfällen zu einer unbefriedigenden Aufteilung des Gewinnsteuersubstrats auf die involvierten Kantone geführt hat.
Die OECD-Mindestbesteuerung wird im aktuellen Wirksamkeitsbericht nicht behandelt, da erst ab 2026 mit Einnahmen aus dieser neuen Steuer zu rechnen ist. Im Finanzausgleich werden diese Einnahmen aus dem Steuerjahr 2026 erstmals ab 2030 berücksichtigt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Juli 2024. Nach der Auswertung wird der Bundesrat im September 2024 über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichtes wurde von einer Fachgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen und einem politischen Steuerungsorgan Bund-Kantone für den Finanzausgleich begleitet.
Die Ausgleichsgefässe
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.
Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermäßig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert. Mit den Abfederungsmassnahmen werden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Ein Kanton verliert seinen Anspruch dauerhaft, wenn sein Ressourcenpotenzial über den schweizerischen Durchschnitt steigt. Die Abfederungsmaßnahmen werden vollständig durch den Bund finanziert.
Die Ergänzungsbeiträge sollen die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der STAF mildern. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2024 bis 2030 jährlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt an die ressourcenschwächsten Kantone und richtet sich nach den maßgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons im Jahr 2023.
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidg. Finanzverwaltung
Fehler- und Korrekturhinweise
Wenn Sie einen Fehler entdecken, der Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollte, teilen Sie ihn uns bitte mit, indem Sie an intern@mittellaendische.ch schreiben. Wir sind bestrebt, eventuelle Fehler zeitnah zu korrigieren, und Ihre Mitarbeit erleichtert uns diesen Prozess erheblich. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail die folgenden Informationen sachlich an:
- Ort des Fehlers: Geben Sie uns die genaue URL/Webadresse an, unter der Sie den Fehler gefunden haben.
- Beschreibung des Fehlers: Teilen Sie uns bitte präzise mit, welche Angaben oder Textpassagen Ihrer Meinung nach korrigiert werden sollten und auf welche Weise. Wir sind offen für Ihre sinnvollen Vorschläge.
- Belege: Idealerweise fügen Sie Ihrer Nachricht Belege für Ihre Aussagen hinzu, wie beispielsweise Webadressen. Das erleichtert es uns, Ihre Fehler- oder Korrekturhinweise zu überprüfen und die Korrektur möglichst schnell durchzuführen.
Wir prüfen eingegangene Fehler- und Korrekturhinweise so schnell wie möglich. Vielen Dank für Ihr konstruktives Feedback!
Kommentar schreiben