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CH: Beschränkung von Tollwutimpfstoffen auf lebenswichtige Anwendungen in der Schweiz

DMZ – GESUNDHEIT/ MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Angesichts schwerwiegender Engpässe bei Tollwutimpfstoffen ergreift die Schweiz drastische Maßnahmen. Bis Februar 2026 werden diese Impfstoffe aus den Pflichtlagern nur noch für lebenswichtige Indikationen abgegeben. Dies betrifft vor allem beruflich exponierte Personen und Opfer von Tierbissen. Die Reisemedizin wird in dieser Zeit keine Pflichtlagerimpfstoffe erhalten.

 

Mit nur zwei Anbietern von Tollwutimpfstoffen und globalen Lieferproblemen ist der Nachschub verzögert. Die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin wurde entsprechend angepasst und tritt am 26. Februar 2024 in Kraft. Der Impfstoff aus den Pflichtlagern ist ausschließlich für berufliche Prophylaxe und Behandlungen nach Tierbissen vorgesehen.

 

In normalen Zeiten gehen viele Tollwutimpfstoffe an die Reisemedizin. Während der Engpässe werden für sie keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern bereitgestellt. Die Mengen aus den Pflichtlagern werden streng kontrolliert und die Lagerbestände wöchentlich gemeldet.

 

Die Freigabe erfolgt in kleinen Mengen, um sicherzustellen, dass sie nur für lebenswichtige Indikationen verwendet werden. Eine Entspannung der Lage wird in etwa zwei Jahren erwartet.

 

 

 

 

Herausgeber:

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

http://www.bwl.admin.ch


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