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CH: Evaluation des HFKG: Positive Ergebnisse bestätigt

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦                    

 

Bern - Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 seinen Bericht zur Evaluation des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) verabschiedet. Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Effizienz der gemeinsamen hochschulpolitischen Organe von Bund und Kantonen gemäß HFKG, das Finanzierungssystem der Hochschulen sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Die Ergebnisse sind insgesamt positiv.

 

Gemäß den beiden Evaluationsberichten sind die Schweizerische Hochschulkonferenz, die Rektorenkonferenz swissuniversities und der Schweizerische Akkreditierungsrat als gemeinsame Organe des Bundes und der Kantone grundsätzlich in der Lage, eine effiziente Koordination zwischen den relevanten Akteuren im Hochschulraum Schweiz sicherzustellen. Obwohl die Organe und Strukturen komplex sind, sind sie angemessen und zweckmäßig aufgebaut für die Zielerreichung gemäß HFKG und unter Berücksichtigung der Autonomie der Hochschulen.

 

Das im HFKG festgelegte Finanzierungssystem wird als ausgewogen bewertet. Es ist jedoch noch zu früh, um konkrete Aussagen über die Auswirkungen zu treffen, da das System erst vor Kurzem eingeführt wurde.

 

Hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit und der Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen bestätigen Erhebungen des Bundesamts für Statistik, dass diese über alle Hochschultypen hinweg mehrheitlich erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden und ihre Erwerbsquote überdurchschnittlich hoch ist. Die Hochschulabsolventinnen und -absolventen finden in der Regel eine ihrer Ausbildung angemessene Beschäftigung.

 

Die Evaluationen, die dem Bericht des Bundesrates zugrunde liegen, wurden von zwei Büros (Interface: Koordination nach HFKG; BSS: Finanzierungssystem) durchgeführt und von je einer Begleitgruppe mit Vertretungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation, der Kantone, der Rektorenkonferenz swissuniversities und der Eidgenössischen Finanzverwaltung begleitet.

 

Das HFKG ist am 1.1.2015 in Kraft getreten. Die Koordinations- und Finanzierungsbestimmungen gelten seit 1.1.2017 (Art. 36-44 und 47-61) bzw. 1.1.2020 (Art. 50). Gemäß Art. 69 des HFKG unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Evaluationsbericht. Die vorliegende erste Evaluation wurde im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2025-2028 durchgeführt, während die nächste Evaluation im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2029‒2032 terminiert ist.

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 


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