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Der Bayerische Landtag hat, gemeinsam mit anderen Anwärtern, zwei AfD-Kandidaten zu ehrenamtlichen Richtern am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Die CSU, die Freien Wähler und die AfD stimmten für die Liste mit Vorschlägen aller Fraktionen, während SPD und Grüne dagegen votierten.
Das übliche Verfahren zu Beginn einer Legislaturperiode sieht vor, dass der Bayerische Landtag 15 "nichtberufsrichterliche Mitglieder" des Verfassungsgerichtshofs wählt. Jede Fraktion darf Kandidaten vorschlagen, und die Abstimmung erfolgt über die gesamte Liste.
Die CSU betonte im Plenum, dass das Verfassungsgericht ein Abbild des Parlaments und des politischen Diskurses sein sollte. Trotz Bedenken gegenüber Radikalen und Extremisten betonte die CSU die Notwendigkeit, die selbst festgelegten Regeln einzuhalten.
SPD und Grüne lehnten die Wahl der AfD-Kandidaten ab. Die SPD betonte ihre Tradition des Antifaschismus und weigerte sich, "neue Nazis" zu wählen. Die Grünen bezeichneten die AfD als Gefahr für die Verfassung und die Demokratie und kündigten an, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Gleichzeitig protestierten etwa 50 Menschen gegen die Wahl der AfD-Kandidaten. Die Fraktionen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD setzten ein gemeinsames Zeichen gegen die AfD mit einem Dringlichkeitsantrag, der jedwede Bestrebung zur Schwächung der Demokratie in Bayern verurteilt. Die AfD bezeichnete die Reaktion der anderen Fraktionen als "Beutegemeinschaft der Altparteien".
Ein AfD-Fraktionsmitglied wurde beschuldigt, Landtagspräsidentin Ilse Aigner zu diskreditieren, indem er gezielt einen Kollegen zur Festnahme ermutigte. CSU-Fraktionschef forderte eine Entschuldigung, während die SPD ankündigte, alle Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen.
Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
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