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CH: Bundesrat nimmt Stellung zum GPK-Bericht über Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Der Bundesrat hat bereits viele Maßnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Dies hält er in seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften fest, die er an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 verabschiedet hat. Einen großen Teil der Empfehlungen der GPK hält er für bereits erfüllt.

 

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die bereits ergriffenen Maßnahmen gegen Indiskretionen. Namentlich sollen die Bundesangestellten für das Thema der Indiskretionen sensibilisiert und auf die Anzeigepflicht nach dem Bundespersonalgesetz hingewiesen werden.

 

Ferner soll die Whistleblowing-Meldestelle bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle inskünftig leichter auch für die Meldung von Indiskretionen genutzt werden können. Schließlich wird der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Mitte 2024 eine Botschaft zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) unterbreiten, mit der die Auswertung von Randdaten betreffend Zugriffe auf Bundesratsgeschäfte erleichtert werden soll. Damit sollen die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert werden. Einen großen Teil der Empfehlungen der GPK erachtet der Bundesrat daher als bereits erfüllt.

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei

http://www.bk.admin.ch

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