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CH: Bundesrat lehnt Volksinitiative für 13. AHV-Rente ab: Finanzierung und Prioritäten im Fokus

Bildquelle: bsv.admin.ch
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Bern - Die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" steht zur Abstimmung, doch der Bundesrat empfiehlt ein deutliches Nein. Die Initiative, die eine zusätzliche Monatsrente in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) vorsieht, wird aufgrund erheblicher Mehrkosten von mindestens 4,1 Milliarden Franken pro Jahr abgelehnt.

 

Die Forderung der Initiative ist klar: Statt der bisherigen 12 Monatsrenten soll eine 13. AHV-Rente hinzukommen, analog zum 13. Monatslohn vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Erhöhung würde eine Steigerung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent bedeuten. Trotz möglicher finanzieller Belastungen für den Bund von rund 800 Millionen Franken bei der Einführung und weiteren steigenden Kosten in den Folgejahren, empfiehlt der Bundesrat, die Initiative abzulehnen.

 

Ein zentrales Problem sieht der Bundesrat in den nicht festgelegten Finanzierungsmethoden der zusätzlichen Rente. Mit geschätzten Kosten von 4,1 Milliarden Franken bei der Einführung und einem prognostizierten Anstieg auf 5 Milliarden Franken jährlich nach fünf Jahren fehlt es an Klarheit darüber, wie diese finanziert werden sollen. Die Lohnbeiträge müssten je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen werden, was zu einer Erhöhung von 8,7 auf 9,4 Prozent führen würde. Alternativ käme eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 8,1 auf 9,1 Prozent in Frage.

 

Das Initiativkomitee argumentiert, dass die rasche Erhöhung der Altersrenten notwendig sei, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Die Befürworter sehen die Möglichkeit, einen Teil der Mehrkosten mit den Überschüssen der AHV zu decken und schlagen zusätzliche Lohnbeiträge vor.

 

Bundesrat und Parlament argumentieren hingegen, dass die AHV bereits erhebliche Finanzierungsprobleme hat, die durch die Initiative verschärft würden. Die negativen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, Mehrkosten von über 800 Millionen Franken und die Gefahr, dass auch finanziell gut gestellte Pensionierte von der 13. Rente profitieren würden, sind zentrale Gründe für die Ablehnung.

 

Die Sicherung der Renten hat oberste Priorität, betont der Bundesrat. Trotz zwei notwendiger Rentenreformen in den letzten fünf Jahren, um die AHV bis 2030 zu stabilisieren, ist eine weitere Reform in Planung. Diese soll sicherstellen, dass die Finanzen der AHV auch über 2030 hinaus gesichert sind. Die AHV bildet das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge, unterstützt über 2,5 Millionen Pensionierte und soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Ergänzungsleistungen stehen jenen zur Verfügung, die mit ihrer AHV-Rente nicht auskommen.

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