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CH: WEKO untersucht relative Marktmacht im Automobilsektor

DMZ – JUSTIZ / MM ¦ AA ¦                     

 

Bern - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen den Automobilhersteller BMW eingeleitet. Der Vorwurf lautet, dass BMW eine autorisierte Garage zu erheblichen Investitionen veranlasst hat, um die Geschäftsbeziehungen im Nachhinein ohne angemessene Übergangslösung abrupt zu beenden. Diese Handlungsweise könnte gegen das Kartellgesetz verstoßen, insbesondere wenn BMW im Vergleich zur Garage über eine relative Marktmacht verfügt.

 

Die betroffene Garage war über mehrere Jahrzehnte hinweg ein autorisierter Händler und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und MINI. In der laufenden Untersuchung behauptet die Garage, dass BMW ihr eine Ausweitung der Geschäftsbeziehungen versprochen und sie zu erheblichen Investitionen in Millionenhöhe veranlasst habe. Ohne Vorwarnung oder angemessene Übergangslösung habe BMW dann die Zusammenarbeit beendet. Die Garage, die stark von der Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig ist, um die getätigten Investitionen zu amortisieren, fühlt sich durch das Verhalten von BMW benachteiligt.

 

Im Zentrum der WEKO-Untersuchung steht die Frage, ob BMW aufgrund seiner Marktposition gegenüber der Garage über eine relative Marktmacht verfügt und ob das Verhalten des Unternehmens als missbräuchlich im Sinne des Kartellgesetzes eingestuft werden kann. Dabei ist zu beachten, dass BMW bis zur Klärung der Vorwürfe die Unschuldsvermutung genießt.

 

 

 

 

Herausgeber:

Wettbewerbskommission

 

 

 

Hinweis: Die Unschuldsvermutung gilt für BMW bis zur Klärung der Vorwürfe im Rahmen der WEKO-Untersuchung.

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