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CH: WEKO verhindert Übernahme von Quickmail durch die Schweizerische Post

DMZ – WIRTSCHAFT/ MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Übernahme der Quickmail-Gruppe durch die Schweizerische Post untersagt, da dies in mindestens einem Markt den effektiven Wettbewerb beeinträchtigt hätte. Zusätzlich besteht eine wettbewerbsfreundliche Alternative zur Übernahme durch die Post.

 

Die Quickmail-Gruppe, bestehend aus den Tochterunternehmen Quickmail und Quickpac, ist landesweit in der Zustellung von Briefen, unadressierten Sendungen (wie Werbeflyern), Zeitungen, Zeitschriften und Paketen tätig. Auch die Schweizerische Post operiert in diesen Bereichen. Die WEKO hat die geplante Übernahme sorgfältig geprüft und festgestellt, dass sie den Wettbewerb im Markt für nationale adressierte Massenbriefsendungen über 50 Gramm für Geschäftskunden eliminieren würde. Zudem würde die Post in verschiedenen Bereichen der Brief- und Paketzustellung sowie bei Zeitungen und Zeitschriften eine marktbeherrschende Position etablieren oder stärken. Diese Übernahme hätte faktisch zu einem Monopol der Post geführt, was sich negativ auf den Wettbewerb ausgewirkt hätte, sowohl zu Lasten der Verbraucher als auch der Geschäftskunden.

 

Sowohl die Post als auch Quickmail argumentierten, dass es sich um eine Sanierungsübernahme handele. Die WEKO kann eine solche Übernahme zulassen, wenn die Beeinträchtigung des Wettbewerbs unvermeidlich ist und sich die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb auch ohne den Zusammenschluss ergeben würden („Failing Company Defence“). Die vertiefte Prüfung der WEKO ergab jedoch, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es gibt eine alternative Interessentin an der Quickmail-Gruppe, die über langjährige Erfahrung im Bereich von Postdienstleistungen verfügt. Die Übernahme durch diese Alternative würde das Fortbestehen der Quickmail-Gruppe im Markt ermöglichen und somit eine wettbewerbsfreundlichere Lösung als die Übernahme durch die Post darstellen. Falls das Angebot der alternativen Interessentin angenommen wird, könnte die Quickmail-Gruppe weiterhin als alternative Anbieterin tätig bleiben, zum Vorteil der Verbraucher und Geschäftskunden.

 

 

Quelle: Wettbewerbskommission

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