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CH: Schweizer Zölle auf Industrieprodukte sind aufgehoben

DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦            

 

Bern - Seit dem 1. Januar 2024 können Industrieprodukte zollfrei in die Schweiz importiert werden. Schweizer Importeure profitieren von direkten Zolleinsparungen sowie administrativen Erleichterungen, während Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft von niedrigeren Preisen profitieren werden. Der Gesamtwohlfahrtsgewinn für die Schweiz wird auf über 860 Millionen Schweizer Franken geschätzt.

 

Ab dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz unabhängig vom Ursprung der Waren keine Zölle mehr auf die Einfuhr von Industrieprodukten. Damit wird eine bedeutende handelspolitische Maßnahme für die Schweizer Wirtschaft umgesetzt, die nach rund zehn Jahren Vorbereitungsarbeit einen jährlichen Gesamtwohlfahrtsgewinn von über CHF 860 Millionen für die Schweiz mit sich bringt.

 

Die Aufhebung der Industriezölle stärkt den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz, indem sie Unternehmen und Verbraucher finanziell und administrativ entlastet. Sie erleichtert die Beschaffung wettbewerbsfähiger Vorleistungen, fördert die Diversifikation und erhöht die Produktivität der Schweizer Unternehmen im In- und Ausland. Insgesamt werden die Handelsbeziehungen effizienter, und der Wettbewerb wird gestärkt.

 

Konsumgüter und Vorleistungen für Produktionsbetriebe sind zollfrei

Zu den Industrieprodukten gehören in der Schweiz sowohl Vorleistungen für Produktionsprozesse, wie z.B. Investitionsgüter, Rohstoffe, Salz, Halbfabrikate und Maschinen, als auch Konsumgüter wie Fahrräder, Haushaltsgeräte, Kleidung oder Schuhe. Nicht als Industrieprodukte gelten hingegen alle Agrarprodukte (einschließlich lebende Tiere und Pflanzen, Lebens- und Genussmittel, landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Saatgut und Futtermittel) sowie Fischereierzeugnisse. Bei der Einfuhr von Agrarprodukten in die Schweiz werden weiterhin Zölle erhoben.

 

Administrative Entlastung für Unternehmen

Zusammen mit dem Wegfall der Industriezölle für Schweizer Importeure gibt es Vereinfachungen im Schweizer Zolltarif und im Bereich der Ursprungsnachweise, die zur administrativen Entlastung der Schweizer Unternehmen beitragen. Bei funktionierendem Wettbewerb ist davon auszugehen, dass auch Verbraucherinnen und Verbraucher von den Kosteneinsparungen profitieren. Die Regierung wird die Auswirkungen auf die Preise der betroffenen Produkte im Rahmen einer Überwachung überprüfen.

 

Die Aufhebung der Industriezölle führt zu keinen Anpassungen in den Verzollungsprozessen. Somit bleibt die Pflicht zur Einfuhrdeklaration sowie zur Begleichung anderer bei der Einfuhr anfallender Gebühren und Abgaben, einschließlich der Mehrwertsteuer, weiterhin bestehen.

Das Parlament beschloss die Aufhebung der Industriezölle am 1. Oktober 2021 durch eine Änderung des Zolltarifgesetzes. Der Bundesrat legte daraufhin in seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 das Inkrafttreten der Maßnahme auf den 1. Januar 2024 fest. Mit dem Abbau von Handelshemmnissen setzt die Schweiz als kleine, hochintegrierte Volkswirtschaft in der derzeit zunehmend protektionistischen globalen Handelsumgebung ein klares Zeichen für den Erhalt und Ausbau ungehinderter Handelsströme.

 

Exkurs: Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Aufhebung der Industriezölle

Der Bundesrat hatte zur Erstellung der Botschaft verschiedene Studienaufträge zu den Auswirkungen eines Industriezollabbaus erteilt. Gestützt auf Handelsdaten von 2016 ergab sich ein Gesamtwohlfahrtsgewinn von rund 860 Millionen Franken. Dieser Effekt setzt sich aus direkten Zolleinsparungen bei Unternehmen von damals etwa 490 Millionen Franken und Einsparungen von rund 100 Millionen Franken aufgrund administrativer Entlastungen zusammen. Hinzu kommen indirekte Effekte durch z.B. Produktivitätssteigerungen bei Unternehmen von rund 270 Millionen Franken. Basierend auf den Schweizer Importen im Jahr 2022 belaufen sich die direkten Zolleinsparungen mittlerweile sogar auf rund 600 Millionen Franken.

 

Der Bund sieht keine direkten Ausgleichsmaßnahmen für den Ausfall der Zolleinnahmen aufgrund der Aufhebung der Industriezölle vor. Gemäß den im Vorfeld durchgeführten Studien ist jedoch davon auszugehen, dass der Industriezollabbau zu einer höheren Wirtschaftsleistung und damit zu höheren Steuereinnahmen für den Staat führt, was mittelfristig etwa 30 Prozent der wegfallenden Zolleinnahmen ausgleichen dürfte. Gesamtwirtschaftlich betrachtet überwiegen die positiven Effekte deutlich die erwarteten Einkommensverluste des Bundes.

 

 

 

 

Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft

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