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CH: Unabhängige Beschwerdeinstanz gibt Beschwerde gegen SRF-Onlineartikel teilweise recht

Schweizer Radio und Fernsehen (c) SRF
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DMZ – MEDIEN / MM ¦ AA ¦                      Schweizer Radio und Fernsehen (c) SRF

 

Bern - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat heute in einer öffentlichen Beratung festgestellt, dass ein Online-Artikel von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) über einen Schulversuch im Kanton Luzern das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Die Beschwerde gegen die ursprüngliche Version des Artikels wurde gutgeheißen, während die Beschwerde gegen die angepasste Version abgewiesen wurde.

 

Am 22. Mai 2023 kündigte der Kanton Luzern einen dreijährigen Schulversuch an Regelschulen an, der auf die Integration von Sonderschulklassen in Luzern und Schötz abzielte. SRF berichtete darüber sowohl am Mittag als auch am Abend im Regionaljournal Zentralschweiz. Ein begleitender Online-Artikel mit dem Titel "Austickende Schulkinder – Luzern schickt Radau-Kinder testweise in spezielle Klassen" wurde am selben Tag veröffentlicht. Nach Kritik wurde am 24. Mai 2023 eine überarbeitete Version mit dem Titel "Dreijähriger Schulversuch – Luzern schickt verhaltensauffällige Kinder in spezielle Klassen" veröffentlicht.

 

Die UBI prüfte die Beschwerden im Rahmen einer Popularbeschwerde, die sich auf beide Versionen des Artikels bezog. Die ursprüngliche Version vermittelte laut UBI einen falschen Eindruck über die behandelten Kinder mit Sonderschulbedarf, war diskriminierend und enthielt ungerechtfertigte Schuldzuweisungen an die Eltern. Die überarbeitete Version wies jedoch keine Verletzungen des Diskriminierungsverbots auf.

 

Die UBI entschied mit acht zu eins Stimmen, dass die Beschwerde gegen die ursprüngliche Version des Artikels gerechtfertigt war, da das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde. Die Beschwerde gegen die angepasste Fassung wurde einstimmig abgewiesen.

 

Die UBI, eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, hat die Aufgabe, festzustellen, ob Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben. Entscheidungen der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden.

 

 

 

 

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen

http://www.ubi.admin.ch

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