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CH: EKL fordert Anpassung der Immissionsgrenzwerte zur Gesundheitssicherung

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                 

 

Bern - Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) hat eine dringende Überarbeitung der Immissionsgrenzwerte in der Schweizer Luftreinhalte-Verordnung (LRV) empfohlen. Diese Empfehlung basiert auf den neuesten Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2021. Die EKL schlägt vor, die Grenzwerte für Schadstoffe wie SO2, NO2, CO, O3, PM10 und PM2.5 zu senken oder zu ergänzen, um den WHO-Richtwerten gerecht zu werden.

 

Der letzte Bericht der EKL zur Luftqualität im Jahr 2013 ergab, dass die bestehenden Immissionsgrenzwerte weitgehend auf den WHO-Richtlinien von 2005 basierten. Inzwischen hat die nationale und internationale Forschung gezeigt, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei niedrigeren Konzentrationen von Luftschadstoffen auftreten. Die WHO hat daher 2021 ihre Richtlinien in den neuen "Global Air Quality Guidelines" (AQG) herabgesetzt.

 

Die Schweizer Immissionsgrenzwerte müssen daher laut EKL angepasst werden, um den aktuellen Umweltschutzanforderungen zu entsprechen. Die Organisation schlägt vor, die Immissionsgrenzwerte für sechs Schadstoffe zu überarbeiten und die Richtwerte der WHO zu berücksichtigen. Zwei nicht mehr relevante Grenzwerte für SO2 und NO2 sollen gestrichen werden.

 

Die Empfehlung der EKL, die im Einklang mit den WHO-Richtwerten steht, erfordert eine umfassende Reduzierung der Schadstoffemissionen, um die verschärften Immissionsgrenzwerte flächendeckend einzuhalten. Die EKL betont die Notwendigkeit von nationalen und kantonalen Maßnahmen zur Emissionsminderung und betont die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit in der Luftreinhaltepolitik.

 

Der Präsident der EKL, Prof. Dr. med. PhD Nino Künzli, unterstreicht, dass die Empfehlungen dazu dienen, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Luftqualität dauerhaft zu verbessern. Die Entscheidung der EU, die WHO-Richtlinien ab 2035 zu übernehmen, wird als bedeutender Meilenstein in diesem Bestreben betrachtet.

 

 

Quelle: Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL)

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