CH: Regulierung von Künstlicher Intelligenz

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Bern - Der Bundesrat setzt sich aktiv mit den Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auseinander. Auf seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, bis Ende 2024 eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von KI zu erstellen. Ziel ist es, das enorme Potential von KI zu nutzen und gleichzeitig gesellschaftliche Risiken zu minimieren.

 

Die Analyse wird sich auf bestehendes Schweizer Recht stützen und mögliche Regulierungsansätze für die Schweiz aufzeigen. Dabei werden die KI-Verordnung der EU ("AI Act") und die KI-Konvention des Europarats berücksichtigt, die voraussichtlich im Frühjahr 2024 verbindliche Regelungen zu KI erlassen werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung der Grundrechte, technischen Standards sowie den finanziellen und institutionellen Auswirkungen verschiedener Regulierungsansätze.

 

Die Analyse erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über alle Departemente hinweg und wird im Rahmen der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik durchgeführt. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Abteilung Europa des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) leiten die Federführung, während weitere Gremien wie die Plateforme Tripartite, das Kompetenznetzwerk KI des Bundes und die Arbeitsgruppe KI in der Bundesverwaltung aktiv eingebunden werden.

 

Der Bundesrat beabsichtigt, mit dieser Analyse die Grundlage zu schaffen, um im Jahr 2025 einen konkreten Auftrag für eine KI-Regulierungsvorlage zu erteilen und die Zuständigkeiten klar zu regeln.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

Bundesamt für Kommunikation

Generalsekretariat UVEK

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