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CH: Bericht bestätigt geplante Maßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Hassrede

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Hassrede stellt eine ernsthafte Herausforderung für demokratische Gesellschaften dar. Der Bundesrat plant derzeit verschiedene regulatorische Projekte, um den rechtlichen Schutz gegen Hassrede zu verbessern. Insbesondere sollen die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern digitaler Plattformen gestärkt werden. Dies zeigt ein Postulatsbericht, den der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15. November 2023 verabschiedet hat.

 

Hassrede bezeichnet die Verunglimpfung und Diskriminierung von Personen und Personengruppen aufgrund bestimmter Merkmale. Das Postulat 21.3450 beauftragte den Bundesrat zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen und präventiv-polizeilichen Möglichkeiten bestehen, um gegen Hassrede vorzugehen. Hassrede tritt sowohl offline als auch online auf, wobei insbesondere auf Kommunikationsplattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube oder TikTok eine zunehmende Verbreitung festzustellen ist.

 

Der Fokus des am 15. November 2023 veröffentlichten Berichts liegt auf der digitalen Hassrede, da hier die größten rechtlichen Herausforderungen bestehen. Strafrechtlich gesehen besteht kein Unterschied, ob die Inhalte online oder offline verbreitet werden. Bei Hassrede auf digitalen Kommunikationsplattformen befinden sich die Daten jedoch in der Regel auf ausländischen Servern, was die Strafverfolgung erschwert.

Die Schweiz ergreift bereits Maßnahmen, um diesem Problem zu begegnen. Am 5. April 2023 beauftragte der Bundesrat das UVEK (BAKOM), eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Dies soll den Plattformen unter anderem Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte auferlegen, insbesondere durch niederschwellige Meldemöglichkeiten für Nutzende.

 

Bereits im Herbst 2022 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG, BBl 2022 2406). Das Gesetz enthält die Verpflichtung zur Errichtung eines Meldesystems, mit dem Inhalte gemeldet werden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Auch dies kann helfen, die Verbreitung und Sichtbarkeit von Hassrede einzudämmen.

Über die genannten Maßnahmen hinaus sieht der Bundesrat derzeit keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

Bundesamt für Kommunikation

Generalsekretariat UVEK

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