DE: Bund fördert Musikfestivals mit 5 Millionen Euro

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Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat heute das erste Förderprogramm des Bundes für Festivals der populären Musik angekündigt. Der Festivalförderfonds stellt eine wegweisende Initiative dar, die insbesondere auf kleine und mittlere Musikfestivals abzielt.

 

Doch auch bereits etablierte Festivals haben die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, vorausgesetzt sie setzen besondere qualitative Schwerpunkte. Für die anstehende Festivalsaison 2024 stehen den Veranstaltern jeweils bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt wird ein Betrag von 5 Millionen Euro für dieses Programm bereitgestellt. Dies markiert einen entscheidenden Schritt, da Musikfestivals der populären Musik erstmals auf Bundesebene strukturierte Unterstützung erhalten.

 

In einer offiziellen Erklärung betonte Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Der Start unseres neuen Förderprogramms wird überschattet von den grauenvollen Ereignissen in Israel, wo bei einem Musikfestival friedlich feiernde Menschen bestialisch massakriert wurden. Unsere Gedanken gelten den Menschen in Israel, den vielen Geiseln und Verletzten, den Familien der Opfer. Der barbarische Angriff der Hamas-Terrorgruppe auf das Supernova Festival war zugleich auch ein Angriff auf die Werte einer demokratischen Gesellschaft. Denn Musikfestivals sind identitätsstiftende Orte der Begegnung und der Lebensfreude, Orte der Vielfalt, Offenheit und Toleranz.

 

Diese Werte gilt es auch bei uns zu stärken. Daher legen wir mit unserem Förderprogramm für Musikfestivals nicht nur einen Fokus auf künstlerische Qualität, sondern auch auf gesellschaftliche Aspekte wie Nachhaltigkeit, Bildungsarbeit und Diversität. Grundsätzlich ist dieser Fonds auch ein kulturpolitisches Bekenntnis zur gesellschaftlichen Bedeutung von populärer Musik. Unser Ziel ist es dabei, die Popmusikszene dabei zu unterstützen, ihr kulturelles und gesellschaftliches Potential voll auszuschöpfen.“

Die Umsetzung des Festivalförderfonds erfolgt in Zusammenarbeit mit der Initiative Musik.

 

Antragsberechtigt sind Festivals der populären Musik, des Jazz und der improvisierten Musik sowie die sogenannten „Umsonst-und-draußen“-Musikfestivals. Die Auswahl der geförderten Festivals wird von einer unabhängigen Jury getroffen. Das Antragsverfahren läuft vom 06. November 2023 bis 15. Dezember 2023. Weitere Informationen und das Antragsformular sind auf der Website der Initiative Musik unter "Livemusikförderung - Initiative Musik" zu finden. Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Bund nicht nur die vielfältige musikalische Kulturlandschaft, sondern unterstreicht auch die gesellschaftliche Bedeutung und den kulturellen Reichtum der populären Musik.

 

 

 Quelle / Herausgeber: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG

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