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Bern - Nachdem die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) vor ein paar Tagen erstmals bei einem Kalb in der Schweiz nachgewiesen wurde, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche angeordnet. Die entsprechende Verordnung wurde heute veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Zwischenzeitlich wurde ein zweiter Fall von EHD aus dem Kanton Jura gemeldet.
In der vergangenen Woche wurde der erste Fall von EHD bei einem Kalb im Kanton Bern registriert (siehe Medienmitteilung vom 11. Oktober 2023). Nun wurde ein zweiter Fall bei einer Kuh im Kanton Jura bestätigt. Da die Krankheit durch den Stich von Mücken übertragen wird, ist davon auszugehen, dass weitere Fälle auftreten werden. In der Schweiz gehört EHD zur Kategorie der zu bekämpfenden Tierseuchen. Die Sterblichkeit bei Nutztieren ist sehr gering. Es besteht keine Verpflichtung, infizierte Tiere zu töten, es sei denn, sie sind schwer erkrankt. Dasselbe gilt für die übrigen Tiere in den betroffenen Betrieben.
Erläuterung zur Verordnung
Die Verordnung über die "Maßnahmen zur Bekämpfung der EHD" führt Einschränkungen im internationalen Handel ein. Der Export lebender Tiere, die für EHD empfänglich sind, ist untersagt. Für die Ausfuhr von Zuchtmaterial, wie Samen, Eizellen und Embryonen, gelten bestimmte Auflagen. Für den Tierverkehr im Inland gibt es keine Einschränkungen.
Bekämpfung:
Da derzeit kein zugelassener Impfstoff gegen EHD existiert, beschränkt sich die Bekämpfung auf die Eindämmung der Weiterverbreitung der Seuche durch die Sperrung der betroffenen Betriebe. In diese Betriebe dürfen keine Tiere mehr ein- oder ausgeführt werden. Die Sperrung bei EHD ist von langer Dauer und kann erst aufgehoben werden, wenn alle empfänglichen Tiere im Bestand zweimal im Abstand von mindestens 60 Tagen negativ auf EHD getestet wurden, ohne dass eine neue Ansteckung festgestellt wurde.
Die Epizootische hämorrhagische Krankheit EHD kann bei Tieren plötzliches hohes Fieber,
Teilnahmslosigkeit, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Fressunlust verursachen. Blutiger Durchfall kann ebenfalls auftreten. Obwohl viele Fälle mild verlaufen, sind Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome der EHD nicht von denen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind.
Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen jedoch selten erkennbare Symptome. Die Tierseuche unterliegt der Meldepflicht, und Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen müssen dem Tierarzt oder der Tierärztin gemeldet werden. Die Krankheit stellt für den Menschen keine Gefahr dar, da sie weder übertragbar ist noch der Verzehr von Produkten, die von einem infizierten Tier stammen, eine Gefahr darstellt.
Herausgeber
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch
Institut für Virologie und Immunologie
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