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CH: Taggelder bei Rückfall nach einem ursprünglich nicht durch das UVG versicherten Unfall

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

 

Bern - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. September 2023 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) eröffnet, um der Motion 11.3811 Darbellay "Rechtslücke in der Unfallversicherung schließen" zu folgen.

 

Diese Änderung zielt darauf ab sicherzustellen, dass Taggelder von der Unfallversicherung auch dann ausgerichtet werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Rückfälle nach oder Spätfolgen von Verletzungen zurückzuführen ist, die die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat, als sie noch nicht UVG-versichert war.

 

Wenn eine Person, die noch nicht erwerbstätig ist, einen Unfall erleidet, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Wenn sie später einen Rückfall oder Spätfolgen erleidet, während sie im Erwerbsleben steht, erhält diese Person derzeit keine UVG-Taggelder. Dies liegt daran, dass nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Person keinen Anspruch auf UVG-Leistungen hat, da der ursprüngliche Unfall nicht unter das UVG fiel. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die medizinischen Kosten gemäß den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Der Erwerbsausfall wird vom Arbeitgeber versichert, jedoch nur für eine begrenzte Zeit. Daher werden keine UVG-Taggelder gezahlt.

 

Die vom Parlament verabschiedete Motion 11.3811 Darbellay "Rechtslücke in der Unfallversicherung schließen" soll diese Situation ändern. Der Bundesrat schlägt vor, das UVG so zu ändern, dass Rückfälle nach und Spätfolgen von Unfällen, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres der versicherten Person auftraten und nicht unter das UVG fielen, ebenfalls als Nichtberufsunfälle betrachtet werden. Darüber hinaus schlägt er vor, dass solche Rückfälle und Spätfolgen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen.

 

Das auf der neuen Bestimmung basierende Taggeld würde nur ausbezahlt, wenn die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet und die versicherte Person keinen Anspruch auf Taggelder aus einer anderen Erwerbsausfallversicherung hat. Die Kosten dieses neuen Risikos, das von den Versicherern getragen wird, werden auf maximal 17 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch eine geringfügige Anpassung der Prämien, da diese gesetzlich risikogerecht sein müssen. Es wird erwartet, dass die Nettoprämien für Nichtberufsunfälle um höchstens 0,5 Prozent steigen werden.

Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 15. September 2023 bis zum 15. Dezember 2023.

 

 

 

 

Herausgeber:

Der Bundesrat

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