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CH: Weiter steigende Strompreise für 2024 erwartet

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Bern - Die schweizerischen Strompreise für Haushalte in der Grundversorgung werden im Jahr 2024 voraussichtlich im Median um etwa 18 Prozent steigen, so die Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom. Ein durchschnittlicher Haushalt wird im kommenden Jahr voraussichtlich 32,14 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) bezahlen müssen, was einer Steigerung von 4,94 Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr entspricht. Allerdings können die Unterschiede in den lokalen Tarifen erheblich sein.

 

Bis zum 31. August 2023 waren die rund 600 schweizerischen Netzbetreiber verpflichtet, ihre Elektrizitätstarife für das kommende Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom zu melden. Diese Tarife setzen sich aus den Netznutzungstarifen, den Energietarifen, den Abgaben an die Gemeinwesen sowie dem Netzzuschlag zusammen. Gemäß den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation für 2024 wie folgt:

  • Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4.500 kWh (Verbrauchsprofil H4) wird im kommenden Jahr voraussichtlich 32,14 Rp./kWh zahlen müssen, was einer Erhöhung von 4,94 Rp./kWh im Vergleich zu 2023 entspricht. Das bedeutet eine Jahresstromrechnung von 1.446 Franken (+ 222 Fr.).
  • Die Netzkosten werden für einen durchschnittlichen Haushalt um 19 Prozent steigen, von 10,62 Rp./kWh auf 12,66 Rp./kWh. Neu im Netznutzungstarif sind die Kosten für die sogenannte Winterreserve in Höhe von 1,2 Rp./kWh enthalten. Die Energietarife für Haushalte steigen von 13,08 Rp./kWh auf 15,63 Rp./kWh (+ 19,5 %). Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen werden leicht von 0,99 Rp./kWh auf 1,0 Rp./kWh erhöht (+ 1 %). Der Netzzuschlag bleibt bei 2,3 Rp./kWh unverändert.
  • Somit steigt der Gesamtpreis im Median von 27,2 Rp./kWh um 18 Prozent auf 32,14 Rp./kWh.

Auch für kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz zeichnet sich ein ähnliches Bild ab, da auch hier die Netzkosten und Energiepreise steigen.

Die Preise variieren innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern teilweise erheblich, was hauptsächlich auf Unterschiede bei der Energiebeschaffung (Eigenproduktion und Beschaffungsstrategie) zurückzuführen ist.

 

Gründe für die Tariferhöhungen

Die Gründe für die erwarteten Tariferhöhungen im Jahr 2024 sind vielfältig: Erstens spiegeln sich die gestiegenen Strommarktpreise bei vielen Netzbetreibern stärker in den Energietarifen wider als im Vorjahr, da ein erheblicher Teil der Beschaffungen für 2023 vor dem Preisanstieg am Terminmarkt erfolgte. Zweitens werden die Kosten der Winterreserve über einen Zuschlag auf den Netznutzungstarif an die Endverbraucher weitergegeben. Drittens steigen die Netznutzungstarife aufgrund der von der Abteilung für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angehobenen Kapitalverzinsung (sog. WACC).

 

Die Energietarife für die Grundversorgung orientieren sich an den Gestehungskosten der eigenen Produktion sowie den Beschaffungspreisen für zugekauften Strom. Sie hängen daher im Wesentlichen von Produktions- und Beschaffungsportfolio eines Versorgers ab. Bei den Einkäufen spielt auch der Zeitpunkt der Beschaffung bzw. der Ablauf von Beschaffungsverträgen und notwendigen Wiederbeschaffungen eine wichtige Rolle, da die Strompreise auf den Märkten in den letzten Monaten stark schwankten. Darüber hinaus haben die Netzbetreiber einen gewissen Spielraum bei der Priorisierung ihrer eigenen erneuerbaren Stromproduktion in der Grundversorgung. Die Kosten für die Herkunftsnachweise sind ebenfalls gestiegen, und die Kosten können über die sogenannten Deckungsdifferenzen in den Tarifen für 2024 nachbelastet werden.

 

Die höheren Preise am Strommarkt beeinflussen auch die Netzkosten, da diese ebenfalls strompreisabhängige Komponenten enthalten (Wirkverluste, Systemdienstleistungen). Die sogenannten Systemdienstleistungen (SDL) werden vom Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid zur kurzfristigen Stabilität des Systems bereitgestellt. Die Kosten für SDL werden von Swissgrid an die schweizerischen Netzbetreiber weitergegeben, die sie wiederum ihren Endverbrauchern in Rechnung stellen. Swissgrid beschafft SDL in einem marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren, und die Tarife für SDL sind daher den Preisentwicklungen auf den Strommärkten ausgesetzt.

 

Tarifpublikation durch die ElCom

Die Tarife für das Jahr 2024 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber sind ab sofort auf der Webseite der ElCom unter www.strompreis.elcom.admin.ch abrufbar und vergleichbar. Darüber hinaus sind auf der Webseite der ElCom FAQs mit weiteren Informationen zu den Tariferhöhungen verfügbar.

Die Daten zur Strompreisübersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom sofort veröffentlicht. Die aufgeführten Zahlen entsprechen den Daten auf der Strompreisseite mit Stand vom 04.09.2023. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt bei den Netzbetreibern. In etwas mehr als einem Prozent der Fälle haben die Netzbetreiber die Daten nicht fristgerecht eingereicht. Daher können für diese Netzgebiete derzeit keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund der geringen Größe dieser Gebiete wird jedoch nicht mit wesentlichen Änderungen der vorliegenden Ergebnisse gerechnet.

 

Die vier Komponenten des Strompreises

  1. Netznutzungstarif: Dies ist der Preis für den Transport von Strom über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis zum Haus. Er wird durch die Kosten für den Netzaufbau sowie die Wartung und den Betrieb bestimmt. Der Netznutzungstarif enthält nun auch die Kosten für die Winterreserve.
  2. Energietarif: Dies ist der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Die Energie kann entweder von den Netzbetreibern mit eigenen Kraftwerken erzeugt oder von Lieferanten eingekauft werden.
  3. Abgaben an das Gemeinwesen: Diese umfassen kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren, darunter Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.
  4. Netzzuschlag: Dies ist eine Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Unterstützung der Großwasserkraft und zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und bleibt im Jahr 2024, wie im Vorjahr, auf dem gesetzlichen Maximum von 2,3 Rp./kWh.

 

 

 

 

Herausgeber

Eidgenössische Elektrizitätskommission

http://www.elcom.admin.ch

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